Es gibt eine breite Unterstützung für einen Dringlichkeitsantrag von CDU und Grünen im Kreisausschuss, die Rettuungsdienstgebühren für Bürger auszusetzen.
Antrag im Rhein-Sieg-KreisPolitiker fordern Gebührenerlass für Rettungsdiensteinsätze

Ein Rettungsfahrzeug im Einsatz.
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Wer in Not ist, ruft den Rettungsdienst – ohne zu zögern. Doch genau diese Selbstverständlichkeit geriet im Rhein-Sieg-Kreis ins Wanken. Eine geänderte Abrechnungspraxis der Krankenkassen sorgt für Verunsicherung: Müssen Patientinnen und Patienten selbst zahlen, wenn ein Rettungswagen vergeblich ausrückt oder der Einsatz nicht als medizinischer Notfall anerkannt wird? Um das zu verhindern, wollen CDU, Grüne und SPD im Kreisausschuss am Montag die Gebührenpflicht vorerst aussetzen. Denn eines ist für alle Beteiligten klar: In der Not darf niemand darüber nachdenken müssen, ob er sich einen Rettungswagen leisten kann.
Die drohende Abrechnung bestimmter Rettungsdiensteinsätze hatte vor Weihnachten bei gesetzlich Versicherten in der Region für Unruhe und Verunsicherung gesorgt. Darin steckt ein Gebührenbescheid, anteilig müssen Patientinnen und Patienten künftig die Kosten für den Transport mitbezahlen. Das hatte der Kreistag im Dezember zähneknirschend mit den Stimmen von CDU, Grünen, FDP und AfD beschlossen, um ein Millionen-Defizit im Kreis-Etat und die Belastung aller Bürger zu verhindern; SPD, Die Linke und BSW waren dagegen. Nun rudern CDU und Grüne zurück.
Es drohen Finanzierungslücken
Hintergrund des Konflikts ist eine Änderung der Abrechnungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen: Seit dem 1. Januar übernehmen sie bestimmte Rettungseinsätze, insbesondere sogenannte Fehl- oder Leerfahrten, nicht mehr in vollem Umfang. Diese Leistungen wurden in der Vergangenheit meist problemlos abgerechnet. Es drohen erhebliche Finanzierungslücken für die Träger des Rettungsdienstes – also auch für den Rhein-Sieg-Kreis. Die Verwaltung wäre nach aktueller Rechtslage gezwungen, die Kosten auf die Betroffenen umzulegen.
Der Zugang zum Rettungsdienst darf zu keinem Zeitpunkt von finanziellen Erwägungen abhängen
„Die Menschen im Rhein-Sieg-Kreis brauchen Planungssicherheit – gerade im Notfall. Der Zugang zum Rettungsdienst darf zu keinem Zeitpunkt von finanziellen Erwägungen abhängen“, erklärte CDU-Fraktionschef Björn Franken. Es gehe darum, dass lebensrettende Hilfe jederzeit verfügbar bleibt, ohne dass sich Bürger Sorgen über mögliche Gebühren machen müssten.
Auch die Grünen sehen dringenden Handlungsbedarf. Fraktionsvorsitzender Ingo Steiner verweist auf ein anstehendes Gespräch zwischen den Krankenkassen, kommunalen Spitzenverbänden und NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Ziel sei es, rasch eine tragfähige Zwischenlösung zu finden, bis eine bundesweite Reform der Notfallversorgung greift. Diese wird frühestens zur Jahresmitte erwartet. „Die Unsicherheit muss ein Ende haben“, so Steiner.
Zustimmung kam von der SPD-Kreistagsfraktion, die bereits im Dezember vor den Folgen der neuen Abrechnungspraxis gewarnt hatte. „Es war absehbar, dass der Kreis in Zugzwang geraten würde. Jetzt braucht es ein klares Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass der Rettungsdienst verlässlich bleibt – ohne versteckte Kosten“, sagte Fraktionsvorsitzende Sara Zorlu. Oliver Brock, Sprecher der SPD im Ausschuss für Rettungswesen, Katastrophenschutz und Gesundheit, verwies auf alternative Modelle aus anderen Kreisen, die bereits vorbereitet wurden, während im Rhein-Sieg-Kreis bisher keine eigenen Lösungen umgesetzt worden seien. „Diese Versäumnisse rächen sich jetzt. Es ist höchste Zeit, dass die Verwaltung aktiv wird“, so Brock.
Öffentliche Debatte zeigt Wirkung
Die Sorge der Parteien: Die öffentliche Debatte um mögliche Gebühren hat bereits Wirkung gezeigt. Erste Hinweise aus den Rettungsdiensten deuten darauf hin, dass Menschen im Zweifel zögern könnten, Hilfe zu rufen – aus Angst vor hohen Kosten. „Das darf nicht passieren“, betont Zorlu. „Gerade in Notlagen muss uneingeschränkt klar sein: Der Rettungsdienst ist für alle da – ohne bürokratische Hürden und ohne finanzielle Belastung.“ Der Dringlichkeitsantrag fordert daher die sofortige und befristete Aussetzung aller Gebührenforderungen gegen gesetzlich Versicherte im Rettungsdienst, bis eine verbindliche Finanzierungsregelung zwischen Krankenkassen und kommunalen Trägern gefunden ist. Die Erwartung an Landrat Sebastian Schuster ist deutlich: Er soll mit Nachdruck eine tragfähige Lösung für den Kreis herbeiführen und sich für eine landesweite Regelung einsetzen.

