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„Klaue auch weniger“Bande bricht in Wohnungen in Rhein-Sieg ein – Angeklagte bittet um Bewährungsstrafe

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Das Landgericht Bonn. (Symbolbild)

Das Landgericht Bonn. (Symbolbild)

Die drei Angeklagten sind für die Justiz keine Unbekannten. Der Tatertrag soll insgesamt rund 7000 Euro betragen.

Vor der 3. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht müssen sich drei Angehörige einer rumänischen Großfamilie wegen gewerbsmäßigen Wohnungseinbruchdiebstahls verantworten. Die 43-jährige Mutter, ihr 50-jähriger Lebensgefährte und der 22-Jährige älteste gemeinsame Sohn sollen in wechselnder Beteiligung in neun Wohnhäuser unter anderem in Lohmar, Königswinter, Bornheim, Swisttal, Köln, Düren und Brühl eingestiegen sein. Der Tatertrag aus den angeklagten Taten soll insgesamt rund 7000 Euro betragen.

Die drei Angeklagten sind für die Justiz keine Unbekannten, und dies nicht nur in Deutschland: Die Vorsitzende Richterin Claudia Gelber verlas am ersten Verhandlungstag diverse Urteile. So war die Frau, die als einzige der drei Angeklagten in Haft sitzt, bereits vor den Amtsgerichten in Wiesbaden, Köln, Aachen und Bergheim jeweils wegen Wohnungseinbruchdiebstählen beziehungsweise räuberischen Diebstahls verurteilt worden.

Angeklagte geriet auch in Rumänien mit Justiz aneinander

Auch in Rumänien verhielt sich die Frau offenbar nicht immer gesetzestreu: Zwar verneinte sie zunächst eine entsprechende Frage der Richterin, ob sie denn auch in ihrer Heimat Erfahrung mit der Justiz gesammelt habe. Nachdem Gelber dann aber kritisch nachhakte und durchblicken ließ, dass sich die entsprechenden Akten auf dem Richtertisch befinden könnten, berief sich die Angeklagte auf ein Missverständnis: Sie habe die Frage zunächst nicht richtig verstanden.

Viele Informationen gab die Frau vor Gericht ohnehin nicht preis: Die Zahl ihrer Kinder vermochte sie selbst auf Nachhaken der Richter nicht sicher zu beantworten – sieben oder acht sollen es sein. Dann versuchte die 43-Jährige mit dem Gericht zu handeln, noch bevor sie sich überhaupt zu den Vorwürfen eingelassen hatte: „Frau Richterin, kann ich nicht eine Bewährungsstrafe bekommen, und ich klaue dafür weniger?“, fragte sie die verblüffte Vorsitzende.

Ihr Mann zeigte sich etwas gesprächiger. Mit der 43-Jährigen sei er nicht verheiratet, man habe aber sieben Kinder miteinander. Er sei allerdings nach Roma-Recht mit einer anderen Frau verheiratet, mit der er weitere sechs Kinder habe. „Wir heiraten nach unseren Gesetzen“, erwiderte er auf die Bemerkung der Vorsitzenden, dass diese Form der Ehe weder in Deutschland noch in Rumänien staatlich anerkannt sei.

Offenbar zog die Familie regelmäßig in Europa umher: Der Mann gab für die vergangenen Jahre Aufenthalte in Rumänien, Deutschland und Italien an, die genauen Zeiten blieben aber im Vagen. Nur einen Haftaufenthalt in Rumänien konnte er auf das Jahr 2023 eingrenzen. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der Mann seine Familie mit einem Auto zu den Diebeszügen gefahren hat, obwohl er gar keinen Führerschein hat. Konkret soll die Frau in sechs Häuser eingestiegen sein, der Mann in zwei und der Sohn in eines. Was die Angeklagten genau zu den Vorwürfen sagen, wollen sie nun noch mit ihren Strafverteidigern besprechen. Die Kammer möchte bis Mitte Februar ein Urteil verkünden.