Frist versäumt80 Jahre alte Buche in Sankt Augustin darf wegen Verwaltungsfehlers gefällt werden

Lesezeit 2 Minuten
Baum wird gefällt

Ast für Ast der Buche fällt zu Boden.

Eine rund 80 Jahre alte Buche in Sankt Augustin wird gefällt. 2019 wurde ein Antrag auf Fällung noch abgelehnt.

Nun wird sie doch gefällt: Die gut 80 Jahre alte Buche in Menden verschwindet Ast für Ast aus dem Garten. Pierre und Nora Dresen wohnen im Nachbarhaus und sind entsetzt darüber. Der Baum sei gerade im heißen Sommer wertvoll gewesen, habe Schatten und wohltuende Kühle gespendet. Auch Tiere hätten dort ein Zuhause gehabt. Pierre Dresen erinnert sich noch an die Begegnung mit einer scheuen Eule, die aus dem Baum flog und sich auf den Zaun zum Nachbarn setzte. „So ein Tier sieht man wirklich nur selten.“

2019 Antrag auf Fällung gestellt

Auch bunte Halsbandsittiche und viele andere Vögel hätten in der alten Buche genistet. Seit zwei Jahren wohnt das Paar nun im Nachbarhaus. Ihnen sei der Baum ans Herz gewachsen, sagen sie. Illegal ist die Fällung allerdings nicht. Vor rund fünf Jahren wurde das benachbarte Haus in Menden verkauft.

Die neuen Besitzer wollten den rund 80 Jahre alten Baum fällen lassen und stellten ordnungsgemäß im Jahr 2019 einen entsprechenden Antrag an die Stadt. Die Baumschutzsatzung schreibt das vor. Benedikt Bungarten, Sprecher der Stadtverwaltung, bestätigt, die Verwaltung habe die vorgetragenen Argumente, wie zum Beispiel die Verschattung des Wohnhauses, sorgfältig geprüft und mit dem durch die Baumschutzsatzung garantierten Schutzzweck abgewogen. Die Fällung sei damals abgelehnt worden.

Damit wollte sich der Besitzer jedoch nicht zufrieden geben. Er klagte vor dem Verwaltungsgericht und bekam dort Recht. Allerdings aus formalen Gründen: Die Stadt hatte die Ablehnung zu spät mitgeteilt und die Frist von einem Monat zur Beantwortung versäumt. Damit lag die Genehmigung vor. Möglicherweise hat der Rechtsstreit das Ende des Baumes aber auch nur beschleunigt: Bei der Fällung hätten die Experten festgestellt, dass der Baum vom Brandkrustenpilz befallen war, sagte am späten Montagnachmittag Eigentümer Mario Heiland.

Demnach hätte er „auf jeden Fall“ innerhalb der nächsten zwei Jahre gefällt werden müssen. Der Pilz zählt, so das österreichische Bundesforschungszentrum für Wald, „zu den gefährlichsten Holz abbauenden Pilzarten“ und könne unter bestimmten Bedingungen „die Stand- und Bruchsicherheit von befallenen Bäumen extrem gefährden“. Da die Fruchtkörper nicht leicht erkennbar seien und vor allem der untere Stamm und die Wurzeln angegriffen würden, sei ein Befall nur „mit einer gewissen Übung“ zu erkennen. Inzwischen hat der Stadtrat die Baumschutzsatzung geändert und die Befristung herausgenommen. Bei zukünftigen Anträgen auf Fällungen kann die Stadt also keine Frist mehr versäumen.

Rundschau abonnieren