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Flucht vor Polizei endete im GrabenGeldstrafe für 33-jährige Unglücksfahrerin aus Troisdorf

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Rettungskräfte neben dem Hyundai, der Ostermontag nach dem Zusammenstoß im Graben gelandet war.

Rettungskräfte neben dem Hyundai, der Ostermontag nach dem Zusammenstoß im Graben gelandet war.

Schwerer Unfall mit 140 Kilometern pro Stunde in Siegburg. Geldstrafe und Führerscheinentzug für geständige Kosmetikerin.  

Die Aulsgasse in Siegburg auf Höhe der Firma Dohle war am Ostermontag 2025 mehrere Stunden komplett gesperrt. Auf der panischen Flucht vor der Polizei hatte eine Frau aus Lohmar kommend in der Kurve einen schweren Unfall verursacht. Dabei wurden sechs Menschen verletzt, als gegen 23.05 Uhr mehrere Autos zusammenstießen. Es kam damals zu einem Großeinsatz von Polizei von Feuerwehr.

Nun stand die Fahrerin des Fahrzeuges in Siegburg vor dem Richter. „Es tut mir alles Leid, ich entschuldige mich“, so die 33-jährige Angeklagte mit schulterlangem, schwarzen glattem Haar. Die albanische Staatsbürgerin, die in Troisdorf wohnt, sprach kaum Deutsch. Ihre Anwältin hatte jedoch auf eine Dolmetscherin verzichtet, da die Angeklagte voll und ganz geständig war. Zum Grund ihrer rasanten Flucht wollte sie sich allerdings nicht äußern.  

Angeklagte reagierte nicht auf das rote Haltezeichen der Polizei und floh mit 140 km/h über die Aulsgasse

Es geht dabei um weitere Ermittlungen wegen eines Einbruchs, die „jedoch nicht Bestandteil dieses Verfahrens sind“, wie der Siegburger Amtsrichter Hauke Rudat ausdrücklich betonte. Bei dieser Anklage sei nur die Flucht vor der Polizei zu verhandeln. Alles Weitere sei Gegenstand anderer Verfahren.  

Der Staatsanwalt berichtete, dass die Angeklagte nicht auf das rote Haltezeichen des Polizeiautos hinter ihr regiert habe. Stattdessen habe sie ihren Wagen der Marke Hyundai von 70 auf 140 Kilometer beschleunigt, um zu fliehen. In der Kurve der Aulagasse sei sie auf die linke Fahrspur gefahren, obwohl sie keine Sicht auf den Gegenverkehr gehabt habe. Nach dem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Wagen sei das Fluchtfahrzeug im Graben gelandet. Ein weiteres Auto war ebenfalls in den Unfall verwickelt.   

Die Polizei hatte die Flucht mit der Kamera aufgezeichnet. Der Film wurde im Gericht abgespielt. Zu erkennen ist, wie die Angeklagte eingeklemmt im Wagen sitzt. Es gelingt der Polizei nicht, sie zu befreien. Blaues Signallicht erleuchtet den Unfallort gespenstisch. In dem Fluchtauto ist nur eine Person zu erkennen, die schockiert wirkt.  

Zur Vorgeschichte: Nach einem Einbruch in Lohmar hatte die alarmierte Polizei am Ostermontag eine Fahndung eingeleitet, einer Streife fiel der Nissan auf der Bundesstraße 484 auf, der mit zwei Insassen in Richtung Siegburg fuhr. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und gaben Anhaltezeichen, doch die Frau am Steuer gab Gas und ignorierte sogar eine rote Ampel, sodass die Polizei den Wagen zwischenzeitlich aus den Augen verlor.

Unfallopfer leidet unter Schlafstörungen und ist in psychologischer Behandlung

Ein Unfallopfer war zum Prozess geladen. Eine Dolmetscherin stand ihm zur Seite, da er nur Türkisch sprach. Der 28-Jährige berichtete, dass er vier Wochen nach dem Zusammenstoß im Krankenhaus verbringen musste. Wegen Schlafstörungen und der Angst, sich wieder ins Auto zu setzen, sei er in psychologischer Behandlung. Seine Stelle im Lager einer Firma für Arzneimittel in Sankt Augustin hätte er zwei Monate vor dem Unglück angetreten und diese wegen der langen Krankschreibung noch in der Probezeit verloren.

Rund 16.000 Euro Schaden ist durch den Unfall an den Fahrzeugen entstanden. Die Angeklagte gab vor Gericht an, dass sie als selbständige Kosmetikerin rund 1500 Euro netto im Monat verdiene. Der Staatsanwalt forderte daher als Strafe 90 Tagessätze von 60 Euro und 15 Monate Führerscheinentzug, wovon die sieben Monate des direkten Einzuges nach dem Unfall angerechnet werden sollen. Richter Rudat reduzierte den Führerscheinentzug auf noch ein halbes Jahr nach dem Urteil. Auch deswegen, weil die geständige Angeklagte einen Wagen braucht, um zu ihren Kunden zu kommen, wie es ihre Anwältin erklärte.