Das Amtsgericht Siegburg verurteilt den „Pflegevater“ zur Herausgabe von Findus. Ob der Kater noch lebt, bleibt aber weiter offen.
Streit um KaterAmtsgericht Siegburg: Etappensieg im Prozess um Kater Findus

Kater Findus
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Im Streit um die Herausgabe von Kater „Findus“ (wir berichteten) hat die rechtmäßige Tier-Eigentümerin einen Etappensieg vor dem Siegburger Amtsgericht errungen. Der zuständige Amtsrichter Jan Peters verurteilte den vorübergehend mit der Betreuung beauftragten „Pflegevater“ zur Herausgabe des Tieres. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kann die Katzenfreundin ihrem Prozessgegner einen Gerichtsvollzieher ins Haus schicken.
Ob der Kater nach mehr als zwei Jahren Trennung tatsächlich zurück zu seinem Frauchen kommt, ist untersdessen allerdings fraglich. Der beklagte Katzenfreund hatte in der mündlichen Verhandlung Mitte September vor Gericht angegeben, das Tier sei bereits an Ostern 2026 zu Tode gekommen, weshalb ihm eine Rückgabe unmöglich sei. „Ich kann nicht zaubern und ihn zum Leben wiedererwecken“, sagte er damals vor Gericht. Richter Peters war diese Begründung jedoch ganz klar zu dünn. Der Vortrag des Beklagten sei „nicht hinreichend substantiiert gewesen“, fasste Gerichtssprecher Dr. Daniel Hahn das Urteil zusammen.
Die Vorgeschichte des Streits
Zur Vorgeschichte: Die Katzen-Mama musste 2023 zu einem längeren Auslandsaufenthalt nach Spanien, um ihre dort lebenden, schwer erkrankten Eltern zu pflegen. Einen ihrer beiden Kater nahm sie mit in den Süden. Findus wollte sie die lange Autofahrt nicht zumuten und bat einen Bekannten um Hilfe.
Dieser willigte ein, gewöhnte sich aber so sehr an den kleinen Kerl, dass er ihn nicht mehr herausrücken wollte. Schon im November 2025 behauptete er nach einer Rückgabeforderung, Findus lebe nicht mehr. Später räumte er freimütig ein, dass das gelogen war: „Ich wollte nicht, dass er wieder zu ihr zurückmusste.“ Pech für ihn: Der Kater wurde nach dem angeblichen Ableben noch im Fenster der Wohnung gesehen.
Nach der Klage brachte der Katzenpfleger den Tod erneut ins Spiel. Findus sei am Ostersonntag 2026 überfahren worden, wisse er vom Hörensagen. Eine Bekannte habe ihm den Screenshot eines Facebook-Eintrags geschickt; er selbst sei nicht auf Facebook. Die Klägerin und ihre auf Tierrechte spezialisierte Anwältin Melanie Fritz verwiesen darauf, dass der Facebook-Kater laut Posting nicht gechipt gewesen sei, Findus aber sehr wohl. Zudem habe der echte Findus eine andere Fellfarbe. Der Beklagte blieb bei seiner Version und verwies auf seine Schichtarbeit, als die Klägerin auf permanent heruntergelassene Rollläden in seiner Wohnung hinwies.
Die Verhandlung fand hybrid statt: Der Richter und der Beklagte saßen im Saal, während die Klägerin und ihre Anwältin per Video zugeschaltet waren. Der Beklagte kam ohne Rechtsbeistand. Nach Angaben der Juristin Melanie Fritz aus Herne sind Streitigkeiten um Tiere nach Trennungen keine Seltenheit, besonders häufig gehe es um den gemeinsamen Hund.
Der Richter wies auch die Klägerin darauf hin, dass sie es schwer haben könnte, das Tier, sofern es noch lebt, tatsächlich zurückzubekommen. Auf die Frage nach einer gütlichen Einigung in Form einer Abfindung antwortete die Katzenfreundin jedoch „auf keinen Fall“. Für sie zählt allein, dass ihr Findus nach zwei langen Jahren endlich wieder zu Hause ist. Ob das Urteil der Katzen-Mama am Ende tatsächlich wieder zu Findus verhilft oder nur neue Kosten verursacht, wird sich zeigen. (Stephan Brockmeier)
