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Amtsgericht SiegburgMusiklehrer filmte Schülerinnen auf der Toilette

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Der Eingang zum Amtsgericht in Siegburg

Siegburg – Ein Musiklehrer hat seine Schülerinnen heimlich beim Toilettengang gefilmt, Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ans Licht kamen die Videos bei einer Hausdurchsuchung im Bergischen. Die Polizei war Hinweisen nachgegangen, dass der 60-Jährige Kinderpornografie aus dem Internet konsumierte. Der Fall wurde jetzt vor dem Jugendschutzgericht verhandelt.

Neben Dateien auf einer Festplatte, die unbekleidete Mädchen im Alter von zehn bis 14 Jahren zeigten, fanden die Beamten Ende des Jahres 2019 auch die Filme. Die Szenen waren 2017 und 2018 im Haus des Mannes und seiner Ehefrau mit einer in der Toilettenschüssel angebrachten Mini-Kamera, ausgelöst durch einen Bewegungsmelder, aufgezeichnet worden.

Angeklagter macht Psychotherapie

Er filmte auch eine Fotografin, die für ein Shooting im Haus war, beim Umziehen in seinem Arbeitszimmer. Alle Bilder trugen Datum und Uhrzeit, so dass die Opfer anhand des Terminkalenders identifiziert werden konnten. Die Betroffenen hatten erst durch die Zeugenbefragung bei der Polizei von der Verletzung ihrer Intimsphäre erfahren.

Die Bilder stellten „einen schweren Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich dar“, betonte Richterin Kristin Stilz. „Jeder, der die Gerichtsakte hat, hat die Bilder gesehen.“ Die Ehefrau des Angeklagten sei „aus allen Wolken gefallen“, schilderte der Anwalt des Musiklehrers.

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Sein Mandant habe aber letztlich die Entdeckung seiner dunklen Seite als „große Befreiung“ erlebt. Er bearbeite seit Anfang 2020 sein problematisches Zwangsverhalten mit einem auf Voyeurismus spezialisierten Psychologen. Neben den 14-tägigen Therapiestunden erhalte er von einem anderen Arzt Psychopharmaka gegen seine Panikattacken, Depressionen, Schlafstörungen und Existenzängste. „Seinen Defekt hat er sich nicht ausgesucht, sein Leidensdruck ist groß“, sagte der Verteidiger.

Musiklehrer bat Opfer brieflich um Entschuldigung

Der Angeklagte äußerte sich kaum, wischte sich immer wieder die Tränen aus den Augen und knetete seine Hände. Seine Frau sei geblieben, habe ihm eine letzte Chance gegeben, wenn er zu seinen Taten stehe, ließ er seinen Anwalt erklären. In einem Brief an die Musikschülerinnen habe er um Verzeihung gebeten und sein Verhalten mit Erlebnissen aus seiner eigenen Kindheit zu erklären versucht, „unbeholfen und laienhaft“, sagte der Verteidiger.

Das umfassende Geständnis, mit dem er den Zeuginnen die Aussage im Prozess ersparte, wirkte sich strafmildernd aus, ebenso, dass der 60-Jährige nicht vorbestraft und seit längerem in Therapie ist. Er wurde wegen Anfertigung und wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Bilder und wegen Verletzung der Intimsphäre zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt, die Bewährungszeit liegt mit zwei Jahren am unteren Rand. Das Gericht sprach zudem ein zweijähriges Berufsverbot aus. Das gilt jedoch nur in den Privaträumen des Musiklehrers.

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