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In Siegburg vor GerichtFrau aus Königswinter schlägt Pflegekind

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Das Amtsgericht in Siegburg.

Wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen musste sich die Pflegemutter aus Königswinter vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten.

Zwei Zeugen, ein 30 und 32 Jahre altes Ehepaar, schilderten, die Frau sei rüde und grob mit einem der Pflegekinder umgegangen.

Die Zwillinge zappelten, weinten und schrien, da gingen einer 54-Jährigen auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums offenbar die Nerven durch. Wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen musste sich die Pflegemutter aus Königswinter vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten. Die gelernte Erzieherin nimmt als Notpflegestelle in ihrem Haushalt Kinder aus schwierigen Verhältnissen auf, für die das Jugendamt kurzfristig eine vorübergehende Unterbringung sucht.

Zeugen beobachteten die Frau bei der Tat

Die zweijährigen Zwillinge seien „schwerst psychisch gestört“ gewesen, schilderte die Angeklagte im Prozess, einen solchen Fall habe sie noch nie erlebt. Da die Kleinkinder kaum Sachen gehabt hätten, sei sie an diesem Nachmittag ins Einkaufszentrum nach Sankt Augustin gefahren. Auf dem Parkplatz sei ihr der eine Junge entwischt und unters Auto gekrabbelt, so dass sie ihn habe hervorziehen müssen. Nur mit Mühe habe sich das zappelnde Kind ins Auto setzen und anschnallen lassen.

Zwei Zeugen, ein 30 und 32 Jahre altes Ehepaar, schilderten, die Frau sei rüde und grob mit dem Zweijährigen umgegangen. Sie habe ihn an einem Arm hoch gerissen und ums Auto getragen. Die Frau berichtete, die Angeklagte habe zum Schlag ausgeholt, sie habe ein Klatschen gehört, woraufhin das Kind noch lauter geschrien habe. Ihr Mann ergänzte, er habe die Angeklagte angesprochen, diese habe ihm nur geantwortet, dass er sich um seinen eigenen Kram kümmern solle. Er habe daraufhin das Autokennzeichen fotografiert und Anzeige erstattet.

Angeklagte mit vier Vorstrafen

„Warum waren Sie alleine mit den Kindern unterwegs? Das war Ihr erster Fehler“, stellte Richter Herbert Prümper fest. Die Angeklagte sei offensichtlich völlig überfordert gewesen. Ihr Mann habe im Homeoffice gearbeitet, entgegnete die 54-Jährige. Auch wenn niemand den Schlag ins Gesicht gesehen habe, stehe für das Gericht fest: „Die Angeklagte hat das Kind geschlagen.“

Dabei sei nicht entscheidend, ob der Schlag sichtbare Folgen gehabt habe. Der Strafverteidiger hatte vorgebracht, die Kinder hätten abends, als das Jugendamt kam, keine Verletzungen aufgewiesen und „ruhig in ihren Betten“ geschlafen. Das Gericht verurteilte die Pflegemutter zu einer Geldstrafe von 1750 Euro (50 Tagessätze à 35 Euro). Dabei wirkten sich strafschärfend ihre vier Vorstrafen aus den Jahren 2018 bis 2022 aus: wegen Unfallflucht, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Schwarzfahrens. Sie dürfte keine Pflegekinder mehr betreuen.

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