In Siegburg vor GerichtInsolventer Frauenarzt alimentiert Frau und Freundin

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Symbolbild.

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Siegburg – Ganz tief im Schuldensumpf steckt ein Frauenarzt. Seit 2007 läuft ein Insolvenzverfahren gegen ihn, 2015 bis 2017 soll er knapp 300.000 Euro am Insolvenzverwalter vorbei auf die Konten von Ehefrau und Freundin gelotst haben. Jetzt musste der Vater von elf Kindern sich vor dem Schöffengericht wegen Bankrotts verantworten.

Steuerfahndung kam dem Angeklagten auf die Spur

Die Steuerfahndung in Münster war dem 60-Jährigen auf die Spur gekommen. Regelmäßig hatte der Mediziner, der in verschiedenen Krankenhäusern tätig war, seine Honorare auf die Konten der beiden Frauen überweisen lassen, mal Beträge von wenigen Hundert Euro, mal auf einen Schlag knapp 50.000 Euro. Geld, das zumindest zum Teil seinen Gläubigern zugestanden hat. Bei denen stand er ursprünglich mit drei Millionen Euro in der Kreide.

Mit ihm saßen die beiden Frauen auf der Anklagebank – wegen Beihilfe; seine Ehefrau, mit der er drei erwachsene Kinder hat, ist Sozialarbeiterin im öffentlichen Dienst, sie bewohnt das früher gemeinsame Einfamilienhaus im Rhein-Sieg-Kreis, wo er nach wie vor gemeldet ist. Seine Lebensgefährtin, mit der er sechs Kinder hat, ist ebenfalls Gynäkologin, mit eigener Praxis in Norddeutschland.

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Zumindest zeitweise war der Angeklagte dort auch tätig. Derzeit arbeitet er nach eigenen Angaben nicht. Zwei Kinder, davon eines noch minderjährig, hat er zudem mit zwei weiteren Frauen. Das Geld sei zum Teil in die Familien geflossen, sagte sein Strafverteidiger, und dort verbraucht worden.

Dabei kooperierten die beiden angeklagten Frauen, das schilderte der Steuerfahnder im Zeugenstand: „Die eine kaufte ein Auto, die andere überwies den Kaufpreis von ihrem Konto.“ Zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung waren auf den Namen der Sozialarbeiterin vier Autos angemeldet.

Das Gericht musste viel rechnen. Für die von der Anklage aufgelistete Summe würden Pfändungsgrenzen gelten, davon abgezogen werden müssten Steuern und Kindesunterhalt. So bliebe lediglich ein Betrag von 63.500 Euro übrig.

Das Ziel, in der Hauptverhandlung auch einen Schlussstrich unter das Insolvenzverfahren zu ziehen, erreichte der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand. Nach einem Rechtsgespräch erklärten sich die Frauen bereit, jeweils 50.000 Euro an den Insolvenzverwalter innerhalb von drei Monaten zu zahlen.

Das Verfahren gegen sie wurde vorläufig eingestellt. Eine Verurteilung hätte sowohl die Approbation der Ärztin gefährdet als auch den Arbeitsvertrag der Sozialarbeiterin.

Der Frauenarzt wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 50 Euro (4500 Euro) verurteilt, damit taucht die Vorstrafe nicht in seinem polizeilichen Führungszeugnis auf. Wo die knapp 300.000 Euro geblieben sind, ob über die Frauen nicht zumindest Teilbeträge an den Angeklagten zurückflossen, blieb im Dunkeln.

Klar ist, dass eine Immobilie des Mediziners zwangsversteigert werden soll und dass der Mann bald erneut vor dem Kadi steht: Vor dem Bonner Schöffengericht ist er wegen Steuerhinterziehung angeklagt, dabei geht es um knapp 400.000 Euro. 

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