Wenn Juristen auf der Anklagebank landen, wie jetzt in Siegburg, kann es heikel werden. Zumal, wenn es um Pornografie geht.
Bild auf dem Handy gezeigtJurist in Siegburg angeklagt – Wann ist ein Nacktbild Pornografie?

Das Amtsgericht in Siegburg
Copyright: Dieter Krantz
Hat ein junger Rechtsreferendar einen folgenschweren Fehler begangen? Oder war der Vorfall in der Stadtbahnlinie 66 ganz harmlos? Der Jurist war von einer Frau wegen Verbreitung von Pornografie angezeigt worden. Er saß jetzt im Amtsgericht Siegburg auf der Anklagebank.
Ein heikler Fall, nicht nur wegen des vermeintlich pikanten Fotos. Eine Verurteilung könnte das Ende der Berufslaufbahn bedeuten, das Aus für die mögliche Karriere, noch bevor diese überhaupt begonnen hat. Doch die Beweislage war dürftig.
Was war zu sehen auf dem Handyfoto in der Siegburger Stadtbahnlinie 66?
Der Angeklagte räumte ein, der jungen Frau auf die Schulter getippt und ihr ein Foto von sich auf seinem Handy gezeigt zu haben. Auf dem Bild sei aber lediglich sein nackter Oberkörper zu sehen gewesen. Die Geschädigte indes will andere nackte Tatsachen erblickt und sich mit Grausen abgewandt haben.
Sie erstattete daraufhin Anzeige gegen ihn. Betreibt jemand einen solchen Aufwand für ein Halbnackt-Foto? Spricht das nicht für die Schuld des Angeklagten? Eine ihm Unbekannte würde das vermutlich nicht tun, doch die Frau kannte den Rechtsreferendar. Also möglicherweise ein Racheakt?
Die Motivation der Anzeigenerstatterin spielte vor Gericht keine Rolle. Und überraschenderweise auch nicht, ob das Foto den Bereich unterhalb der Gürtellinie zeigte. Ohnehin ließ sich keine der widersprüchlichen Aussagen verifizieren, das Bildmaterial haben die Ermittler nie erblickt.
Für Richter Herbert Prümper wie auch für den Staatsanwalt war vielmehr der Gesetzestext entscheidend. Die Verbreitung von Pornografie liege nur dann vor, wenn ein solches Foto verschickt wird, hieß es. In dem Fall sei es aber nur gezeigt worden.
Das, so der Staatsanwalt, würde höchstens den Tatbestand der Beleidigung erfüllen. Das Gericht, das darauf verzichtet hatte, die Geschädigte als Zeugin zu laden, stellte das Verfahren ein. Die Kosten trägt die Landeskasse. Der aufstrebende Jurist hat weiterhin eine weiße Weste.