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In der AusnüchterungzelleExhibitionist entblößt sich vor Siegburger Polizisten

Lesezeit 3 Minuten
Eine Video-Überwachungskamera zeichnet sich vor einer Lampe als dunkle Silhouette ab

In der Siegburger Polizeiwache gibt es eine Zelle mit Videokameras - zum Schutz der in Gewahrsam genommenen. (Symbolbild)

Ein Mann nahm in einer videoüberwachten Zelle in der Polizeiwache sexuelle Handlungen an sich vor. Verurteilt wurde er deshalb aber nicht. 

Rundum videoüberwacht ist eine Gewahrsamszelle in der Polizeiwache an der Frankfurter Straße. Das soll dem Schutz der Menschen dienen, die dort ausgenüchtert werden. Ein 35-Jähriger soll sich indes in einer Nacht im Mai 2024 mehrfach entblößt, breitbeinig vor den Kameras aufgebaut und an sich manipuliert haben.

Zuvor habe er viermal den Alarmknopf gedrückt, sodass der zur Überwachung eingesetzte Polizist gezwungen gewesen sei, hinzugucken. Er habe jedes Mal „großen Ekel verspürt“, das gab der Beamte in seiner Anzeige zu Protokoll. Wegen Exhibitionismus musste sich der Troisdorfer jetzt vor Gericht verantworten – und wurde nicht verurteilt.      

Kameras in der Zelle dürfen wegen Datenschutz nur Live-Bilder liefern

Das lag an dem Polizisten, der als Zeuge geladen, aber nicht erschienen war. „Egal wie groß der Ekel war, es reichte offenbar nicht aus, um hier herzukommen“, sagte Richterin Dr. Eva-Maria Marxen. Auch die Videobilder konnten nicht weiterhelfen, denn aus Datenschutzgründen dürften die Kameras aus der Zelle nur Live-Bilder übertragen, aber nichts aufzeichnen, hieß es in der Hauptverhandlung.

Der Angeklagte sagte aus, sich an nichts erinnern zu können. Dass er bereits 2020 wegen Exhibitionismus eine Geldstrafe kassierte, reichte für eine Verurteilung nicht aus. Sein Strafverteidiger hatte eingewandt, sein Mandant habe eventuell gar nichts von der Überwachung gewusst.

Die Einsatzkräfte, die den Betrunkenen einlieferten, hätten ihn zwar darüber belehrt und er sein nötiges Einverständnis bekundet, das belegt eine Aufnahme aus einer Bodycam. Doch ob sein Mandant wirklich Herr seiner Sinne gewesen sei, werde für ihn nicht zweifelsfrei nachgewiesen, sagte der Anwalt.      

Troisdorfer erhielt Geldstrafe wegen Beleidigung und Bedrohung

Richterin und Staatsanwältin einigten sich, das Verfahren bezüglich dieses Anklagevorwurfs einzustellen. Verurteilt wurde der 35-Jährige aber dennoch: wegen Bedrohung und Beleidigung. Weil er auf der Straße herumpöbelte, hatten Nachbarn die Polizei gerufen. Angesichts des Streifenwagens habe der Angeklagte aggressiv reagiert und insbesondere die beiden Polizistinnen übelst und sexualisiert beleidigt.   

Laut der Zeugenaussagen der drei Einsatzkräfte habe er eine Beamtin auch mit dem Tod bedroht. Auch an diese Vorkommnisse konnte sich der Angeklagte nicht erinnern, hielt sie aber für denkbar. Er bat die Zeugen geknickt um Entschuldigung. Seine Reue bewertete das Gericht als ehrlich. 

Offenbar zeige der friedlich wirkende Mann unter Alkoholeinfluss sein anderes Gesicht, das zeige auch eine Verurteilung wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Beleidigung im Jahr 2021. Der Bürgergeld-Empfänger, der ledig und kinderlos ist, noch bei seinen Eltern lebt und weder Schulabschluss noch Ausbildung vorzuweisen hat, beteuerte, schon sehr viel weniger zu trinken und sich eine Arbeitsstelle suchen zu wollen. Ohnehin gebe es das Problem nur am Monatsanfang, wenn er noch Geld habe. 

Das Gericht verhängt eine Geldstrafe von 750 Euro, dazu kommen die Prozesskosten, die Fahrtkosten der Zeugen, die aus Oberhausen und aus Köln angereist waren, und das Verteidigerhonorar. Der Angeklagte nahm das Urteil an.