„Der Angeklagte war es nicht“Streit über Feuerwerk endet vor dem Siegburger Gericht

Der Eingang zum Amtsgericht Siegburg
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Sankt Augustin/Siegburg – Das neue Jahr wollte der Freundeskreis in Sankt Augustin feucht-fröhlich und mit Böllern begrüßen. Doch ein Nachbar, der Angst hatte um sein Auto, sprengte die Gesellschaft.
Am Ende der Auseinandersetzung hatte der 57-Jähriger Prellungen und Schürfwunden und ein 31-Jähriger eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung am Hals. Das Zusammentreffen der Männer vor dem Siegburger Amtsgericht verlief jedoch äußerst friedlich.
Keine Erinnerung an Tritte und Schläge
„Ich wundere mich, dass er hier sitzt“, stellte der Geschädigte im Zeugenstand mit Blick auf den schlanken, mittelgroßen Angeklagten fest. Der Angreifer damals sei größer und kräftiger gewesen und habe eine Brille getragen.
An vieles, was er bei der Polizei nach den Geschehnissen in der Silvesternacht 2020/2021 zu Protokoll gab, konnte er sich nicht mehr erinnern, zum Beispiel an die angeklagten Schläge und Tritte.
Er sei nur geschubst worden und dadurch gestürzt, sagte er in der Hauptverhandlung. Der Angeklagte hatte einen Schubser zugegeben, der stark nach Alkohol riechende Nachbar sei aggressiv gewesen und ihm zu nahe gekommen: „Und das in Corona-Zeiten.“
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Zuvor gab es einen Wortwechsel mit beiderseitigen Beleidigungen, andere seien dazwischen gegangen. Der einzige, der geschlagen habe, sei der Nachbar gewesen, ein Freund habe ein blaues Auge davongetragen, aber von einer Anzeige abgesehen. Den Sturz des Älteren habe er nicht gesehen.
Auch die Zeugenaussage eines Anwohners aus dem zweiten Stock war für das Gericht nicht ergiebig. Dieser hatte einen Tumult wahrgenommen und einen kräftigen Angreifer mit roter Jacke erkannt, ein „Rausschmeißer-Typ“. Der Angeklagte sei es nicht gewesen.
Wer wie viel getrunken hatte, auch darüber gab es unterschiedliche Angaben. Der Geschädigte will „nur 50 Gramm Wodka“ konsumiert haben, „Ich wiege 115 Kilogramm, das ist wie Wasser für mich.“ Die anderen seien „voll besoffen“ gewesen.
Der Freundeskreis schilderte die Situation andersherum. Die Feuerwerksraketen, an denen sich der Streit entzündet hatte, hinterließen am Auto keinen Schaden.
Der Angeklagte versicherte, die Pyrotechnik sicherheitshalber aus Flaschen, die in einem Bierkasten steckten, abgeschossen zu haben: „Die stiegen ganz hoch in die Luft.“ Die Querschläger, eine ganz andere Sorte, seien wohl aus der Nachbarschaft aufs Wagendach gefallen.
Angesichts der diffusen Indizienlage und widersprüchlichen Aussagen wurde der Angeklagte freigesprochen.



