Siegburger Zahnarztpraxis stellt FalleBetrüger erbeuten Büroklammern statt Zahngold

Im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)
Copyright: Quentin Bröhl
Siegburg – Auf altes Zahngold hatten es zwei Betrüger abgesehen, die sich im Oktober 2020 in einer Siegburger Zahnarztpraxis telefonisch als Mitarbeiter eines Kinderhospizes ausgaben und eine Sammeldose abholen wollten. Doch die Angestellten waren misstrauisch, verständigten die Polizei und stellten den Männern einer Falle. Sie übergaben ihnen eine mit Büroklammern gefüllte Dose, danach schnappten die Handschellen zu. Jetzt wurde das Duo verurteilt.
Komplize kam nicht zum Prozess
Nur einer der Angeklagten, ein 29-Jähriger, war zum ersten Prozesstermin erschienen. Der selbstständige Stein- und Fassadenreiniger, der nach eigenen Angaben nur zwischen 600 und 800 Euro netto im Monat verdient, war geständig, ihm sei es ums „schnelle Geld“ gegangen. Er kassierte für den gemeinschaftlich versuchten Betrug eine Geldstrafe von 1200 Euro (120 Tagessätze à zehn Euro, was einer Freiheitsstrafe von vier Monaten entspricht). Bezahlt er nicht, muss er die Zeit absitzen.
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Sein 30-jähriger Komplize erhielt in Abwesenheit einen Strafbefehl in gleicher Höhe, gegen den er Widerspruch einlegte. In solchen Fällen wird ein neuer Hauptverhandlungstermin angesetzt. Anwesend waren zwar Staatsanwalt, Richter und zwei Zeuginnen, der Angeklagte aus dem Raum Düren tauchte aber erneut nicht auf.
Durch ein sogenanntes Verwerfungsurteil ist der Strafbefehl nun wieder in Kraft gesetzt, sagte Richter Herbert Prümper. Der 30-Jährige muss nun zahlen oder die Strafe ersatzweise in Haft verbringen. Außerdem trägt er die Kosten des Verfahrens. Ihm steht zudem der Weg in die nächste Instanz offen.



