Vor GerichtAltenpflegerin klaut Schlafmittel und gibt Bewohnern dafür Blutverdünner

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Gerichtssaal_Siegburg

Im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)

Siegburg – Weil sie nach der Nachtschicht nicht schlafen konnte, ließ sich eine Altenpflegerin von ihrem Arzt Tabletten verschreiben. Als sie davon immer mehr brauchte, stahl die 36-Jährige die Medikamente im Seniorenheim – und mehr noch: Sie gab den Bewohnern stattdessen Blutverdünner.

Mit tränenerstickter Stimme schilderte die Angeklagte im Prozess ihre Taten und ihre Angst davor, dass ihr Examen entzogen werden könnte. „Sie können dankbar sein, dass sie nicht direkt gefeuert wurden“, sagte Richter Dr. Alexander Bluhm, der eine milde Strafe wegen Diebstahls verhängte. Die bislang nicht vorbestrafte Altenpflegerin muss eine Geldstrafe von 3000 Euro bezahlen (50 Tagessätze à 60 Euro), die nicht in ihrem polizeilichen Führungszeugnis auftaucht.

Amtsgericht Siegburg: Angeklagte will Suchttherapie machen

Mit ihrem Arbeitgeber hat sie vereinbart, eine Suchttherapie zu absolvieren, sie stehe schon auf der Warteliste. „Ich bin dankbar, dass man mir die Chance gibt, nicht noch weiter abzurutschen.“ Ihr Mann wisse auch Bescheid, sagte die Mutter eines kleinen Sohnes.

Strafschärfend wertete das Gericht, dass die Angeklagte bereits an ihrem vorherigen Arbeitsplatz ebenfalls das Schlafmittel Zopiclon gestohlen hatte. Daraufhin war ihr im Mai 2020 gekündigt worden, sie fand jedoch schnell wieder Arbeit in einer Einrichtung im Rhein-Sieg-Kreis. Und machte wohl direkt weiter.

Vergabe des Blutverdünners habe Gesundheit der Senioren nicht geschadet

Nachdem Medikamente verschwanden, aber kein Urheber benannt werden konnte, wurden die Benzodiazepane zwischenzeitlich in einen Safe eingeschlossen, Mitte März 2021 kehrte man wieder zum alten, nicht so aufwendigen Verfahren zurück. Alle Medikamente lagerten in einem Schrank, zu dem jeweils die Schichtleitung hatte.

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Anfang Mai 2021 fiel dann auf, dass 39 Zopiclon-Tabletten fehlten und dafür ASS in den Wochendispensern von drei Bewohnern lagen. Diesmal wurde sie als Verdächtige zum Gespräch gebeten und gab alles zu. Ihr Geständnis und ihre Tablettensucht wirkten sich strafmildernd aus. Und auch, dass die Vergabe des Blutverdünners die Gesundheit der Senioren nicht beeinträchtigt hatte, erläuterte der Richter: „Deshalb ist es nicht als Körperverletzung zu werten.“ Ansonsten hätte eine Freiheitsstrafe verhängt werden müssen.

Bis zum Therapiebeginn arbeitet die Altenpflegerin weiterhin in dem Seniorenheim. Ihren Kollegen habe sie sich offenbart, die Angehörigen der betroffenen Bewohner seien verständigt worden.

In den Betriebsablauf wurde eine Sicherung eingebaut: Das Schlafmittel werde nun wieder im Safe gelagert und nur nach dem Vier-Augen-Prinzip ausgegeben.

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