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„Wir sind doch Kollegen“Bundespolizist in Troisdorf unter Drogen am Steuer

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Ein Polizist mit Handschellen und einer Pistole am Gürtel steht vor einem Streifenwagen.

Nach einem Fluchtversuch wurde der Bundespolizist in Troisdorf mit Handschellen gefesselt. (Symbolbild)

Karriere-Aus und Anklage: An einem Juliabend änderte sich das Leben eines jungen Bundespolizisten. Jetzt stand er vor Gericht.

Der junge Mann am Steuer des Audi war sichtlich betrunken und hatte Cannabis dabei. Als eine von Zeugen alarmierte Polizeistreife ihn in Troisdorf kurz vor seinem Wohnhaus stoppte, blieb er zunächst ruhig, zeigte aber statt Personalausweis und Führerschein nur seinen Dienstausweis von der Bundespolizei.

Er beschwor die Ordnungshüter mehrfach, ein Auge zuzudrücken: „Wir sind doch Kollegen.“ Dieser Vorfall an einem Juliabend im Jahr 2024 bedeutete nicht nur das Karriere-Aus für den Beamten, der 25-Jährige landete wegen Drogenbesitzes, Widerstands gegen die Staatsgewalt, Beleidigung und versuchter Körperverletzung vor dem Siegburger Amtsgericht.

Auf dem Weg zum Streifenwagen versuchte der Bundespolizist aus Troisdorf zu flüchten

Dieser Juliabend 2024 ist allen beteiligten Polizeikräften noch deutlich in Erinnerung geblieben. Der junge Bundespolizist habe immer wieder nach Erklärungen verlangt, so einer der Zeugen, und mit seinem „warum, wieso, weshalb“ offenbar Zeit schinden wollen. Vielleicht, um die bevorstehende Blutabnahme hinauszuzögern.

Weil der Arzt nicht in die Wache kommen konnte, sollte der Audifahrer ins Krankenhaus gebracht werden. Auf dem Weg zum Streifenwagen versuchte er zu flüchten, eine Polizistin schnappte ihn, beide landeten auf dem Boden, wo er schließlich mit Handschellen gefesselt wurde.

Angeklagter soll mit Knie nach Beamtem gestoßen haben

Auf dem Rücksitz, wo ihn ein Beamter anschnallen wollte, habe er mit seinem Knie in Richtung von dessen Kopf gestoßen, die Beinbewegung wurde von der Bodycam des Uniformierten aufgezeichnet. Zum Tatzeitpunkt hatte er etwa 2,1 Promille Alkohol und THC im Blut, war somit nur vermindert einsichtsfähig, was die Strafe reduziert.

In einem Tütchen befanden sich 46,5 Gramm Cannabis, zu viel auch nach der Gesetzesänderung, die das Mitführen von bis zu 30 Gramm erlaubt. Der Angeklagte legte am Ende des Prozesses nur ein Teilgeständnis ab, für die versuchte Körperverletzung gebe es keine Beweise, sagte sein Strafverteidiger Stephan Rösler. Sein Mandant habe sich nur bequemer hinsetzen wollen.

Der Fluchtversuch sei ebenso wenig strafbar wie die Bitte an die Kollegen, doch Milde walten zu lassen. Der Rechtsanwalt plädierte für eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen, da diese nicht im Führungszeugnis vermerkt würde.

Troisdorfer hatte den Dienst quittiert, um einer Entlassung zuvorzukommen

Die Staatsanwaltschaft forderte eine „empfindliche Strafe“ von 140 Tagessätzen à 15 Euro - in Summe 2100 Euro. Richterin Julia Dibbert verhängte 120 Tagessätze zu je zehn Euro (1200 Euro), da der Angeklagte derzeit nur über sehr geringe finanzielle Mittel verfüge.  

Er hatte kurz nach dem Vorfall selbst seinen Dienst quittiert und seitdem nicht mehr gearbeitet, bezieht nun Bürgergeld. Daher dürfe sich der Jobverlust laut Staatsanwältin nicht strafmildernd auswirken: „Er hat das nur getan, um den Schein zu wahren.“ Der Angeklagte habe zudem keine Reue gezeigt, sondern sich nur selbst bedauert.

Rechtsanwalt Rösler bat um Verständnis für den 25-Jährigen. Er habe mit diesem Schritt der drohenden Entlassung aus dem Dienst zuvorkommen wollen, weil sich das besser in seinem Lebenslauf mache. „Er will ja kein Bürgergeldempfänger bleiben, sondern neu durchstarten.“ Vorstellungsgespräche habe der junge Mann schon in Aussicht - als Versicherungsvertreter.