Weiße Buchstaben auf blauem Grund: Ein Aufkleber der Polizeigewerkschaft stand im Mittelpunkt eines Dorfstreits in Eitorf, der vor Gericht landete.
PolizeiaufkleberSiegburger Richter findet pragmatische Lösung in Eitorfer Dorfstreit

Aufschrift auf einem Streifenwagen der Polizei. In Siegburg ging es darum, ob ein Aufkleber der Polizeigewerkschaft eine strafbare Amtsanmaßung darstellt.
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Man kennt sich, und man geht sich lieber aus dem Weg: In einem Dorf in Eitorf kochen offenbar immer wieder Konflikte hoch, so um unangeleinte Hunde und um unerlaubtes Befahren von Feldwegen. Ein Streit im Wald landete nun vor Gericht. Im Zentrum: ein Polizist und ein vermeintlicher Möchtegern-Sheriff.
Der 64-jährige Angeklagte soll an einem Julitag mit seinem Auto einen schmalen Waldweg versperrt haben, so dass eine Gruppe von vier Jägern, unterwegs in einem Pkw mit niederländischem Kennzeichen, stoppen musste. Er habe sich laut der Zeugen „wichtigtuerisch“ zum Fahrer gebeugt und diesen angeherrscht: „Was machen Sie hier?“ Ob er sich als Polizist ausgab, darüber gab es an dem zweiten Prozesstag verschiedene Aussagen.
Polizist und Jagdaufseher aus Rhein-Sieg schilderte Vorfall seinem Vorgesetzen
Der Fahrer wollte an der Körpersprache des Angeklagten einen Ordnungshüter erkannt haben, außerdem habe dieser an seinem weißen Fahrzeug einen Aufkleber mit weißen Buchstaben auf blauem Grund gehabt, schilderte der 76-Jährige aus Holland im Zeugenstand. Dort stand groß POLIZEI und klein „Wir sprechen Klartext.Gewerkschaft der Bundespolizei“, ein Werbesticker.
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Der Beifahrer, ein Polizist aus dem Rhein-Sieg-Kreis und zugleich Jagdaufseher in der Gegend, schaltete sich ein und fragte zurück: „Dürfen Sie das?“, so schilderte es der 40-jährige Zeuge. Daraufhin habe der Angeklagte gesagt: „Schauen Sie mal, was da auf meinem Fahrzeug steht“, und vorgelesen: „Polizei“. Er habe darauf erwidert: „Hören Sie auf, eine unerlaubte Kontrolle durchzuführen, sonst rufen wir die richtige Polizei.“
Er habe, wieder im Dienst, seinem Vorgesetzten davon erzählt und dieser ein Verfahren wegen Amtsanmaßung von Amts wegen eingeleitet. Es häuften sich ja die Fälle, so der Beamte, in denen sich Leute einfach als Polizisten ausgeben. Bis zu diesem Vorfall im Sommer 2023 habe er den Angeklagten nicht gekannt, diesen im Nachgang mithilfe der Anwohner ausfindig gemacht; ein Mann aus dem Dorf habe das Auto des 64-Jährigen samt Aufkleber fotografiert und ihm das Bild zur Verfügung gestellt.
Richter Hauke Rudat hatte ursprünglich auch die beiden Jäger geladen, die auf dem Rücksitz gesessen haben sollen. Die Männer, ebenfalls aus Holland, teilten aber unabhängig voneinander per E-Mail mit, sich an einen solchen Vorfall nicht erinnern zu können. Rudat lud sie wieder aus.
Vielleicht hätten die befreundeten Jäger nichts davon mitbekommen, mutmaßten die anwesenden Zeugen im Prozess. Zur Sprache kamen auch weitere Anzeigen des Polizisten und Jagdaufsehers gegen den Angeklagten, der nicht nur einmal mit seinem Pkw unberechtigt im Wald unterwegs gewesen sein und seinen großen Hund frei laufen gelassen haben soll.
Der angeklagte Eitorfer muss den Aufkleber entfernen
Ein Ehepaar aus dem Dorf, das der echte Polizist als weitere Zeugen benannt hatte, wurde indes nicht mehr gehört. Das Paar hatte schon beim ersten Hauptverhandlungstermin im Zuschauerraum gesessen, verständigt vom Polizisten, wie dieser allerdings erst auf mehrfache Nachfrage des Richters einräumte.
Rudat fand eine pragmatische Lösung in diesem zähen „Dorfkrieg“. Er stellte das Verfahren ein gegen eine Auflage: Der Angeklagte, der nach seinen Aussagen den Gebrauchtwagen von einer Bundespolizistin erworben hatte, muss den Aufkleber entfernen.
Die Kosten des Verfahrens, darunter Anreise und Hotelübernachtung des Zeugen aus den Niederlanden, trägt die Landeskasse. Nur seinen Strafverteidiger muss der 64-Jährige selbst bezahlen.

