Die Stadtverwaltung weist die Kritik als unbegründet zurück. Und nicht nur der CDU-Kandidat wirbt unweit des Rathauses.
In der „Bannmeile“Bürgermeisterkandidat kritisiert Wahlwerbung vor dem Troisdorfer Rathaus

Amtsinhaber Alexander Biber wirbt an der Bushaltestelle vor dem Troisdorfer Rathaus für seine Wiederwahl – für seinen Gegenkandidaten Hans Leopold Müller (UWG) ist das ein Verstoß gegen die Festlegung einer Bannmeile rund um Wahllokale.
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Zum Stadtgespräch („talk of the town“) verspricht ein Anbieter von Werbung an Bushaltestellen das Business seiner Kunden zu machen. Der Troisdorfer Stadtverordnete Hans Leopold Müller (UWG Regenbogen) indes will, dass in der Troisdorfer Stadtverwaltung, im Siegburger Kreishaus und bei der Bezirksregierung über Wahlwerbung vor dem Rathaus der größten Stadt des Kreises gesprochen wird.
Troisdorfer Beigeordnete soll Plakate entfernen lassen
Dort hängen in einer Bushaltestelle zwei Plakate des Bürgermeisterkandidaten und Amtsinhabers Alexander Biber (CDU). Diese Werbung laufe dem Bannmeilenerlass der Verwaltung „fundamental zuwider“: Danach ist, so Müller, „jede Wahlwerbung vor dem Briefwahllokal Rathaus untersagt“. Seine „Bitte“, gerichtet unter anderem an die Erste Beigeordnete Tanja Gaspers: „Herrn Biber unverzüglich anzuweisen“, die Werbung zu entfernen.

Hans Leopold Müller von der UWG Regenbogen sieht einen Verstoß gegen die Bestimmungen einer Bannmeile rund um Wahllokale.
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Vor etwa zwei Monaten habe er die entsprechende Information erhalten: In einem gewissen Radius um Wahllokale – und das betreffe insbesondere das Rathaus, aber auch Wahllokale in Schulen – dürften keine Plakate hängen. Plakate der Linken und auch der CDU selbst, die vom Rathaus sogar noch weiter entfernt gewesen seien, hätten deshalb abgehängt werden müssen.
Stadt Troisdorf sieht unbehelligten Zugang zum Rathaus gegeben
Während Leo Müller im Gespräch mit dieser Zeitung davon ausging, vor der Wahl am Sonntag keine Antwort auf seine Eingabe zu erhalten, antwortete die Stadtverwaltung schnell auf eine Anfrage der Redaktion. Es sei „ein unbehelligter, unmittelbarer Zugang“ zum Rathaus und damit zum Briefwahllokal sei gegeben, teilte eine Sprecherin mit.
Man habe nach der Beschwerde Müllers die Wahlwerbung an den Haltestellen rund ums Rathaus geprüft, erklärte Pressesprecherin Bettina Plugge. Hintergrund sei Paragraf 24 Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes gewesen: „Während der Wahlzeit“, zitiert die Stadt in ihrer Stellungnahme, „sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet“ sowie „unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten“. Dagegen verstießen die Plakate nicht, so die Bewertung der Stadtverwaltung.
Für gewerbliche Werbeflächen gilt das Troisdorfer Plakatierkonzept nicht
Darüber hinaus fielen die Wahlplakate auf privaten und gewerblichen Werbeflächen – und um die handelt es sich bei den Schaukästen an den Bushaltestellen – ohnehin nicht unter die Bestimmungen des städtischen Konzepts für die Plakatwerbung vor der Wahl. Auch in früheren Wahlkämpfen seien diese Flächen an den Wartehäuschen von Kandidaten verschiedener Parteien genutzt worden.

Auch der Kandidat René Wirtz (SPD) wirbt gegenüber dem Rathauseingang.
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Das städtische Konzept greife aber nur für die vom Ordnungsamt genehmigte Wahlwerbung im öffentlichen Raum: „So ist die Verwaltung nur gegen die Plakatwerbung an Laternenmasten usw. im Nahbereich zum Rathaus/Verwaltungsgebäude (Neutralitätsgebot der Verwaltung) aktiv geworden.“
Für die Plakate von Alexander Biber gelte das aber ebenso wenig wie für die Werbung eines Konkurrenten: Vis-a-vis hat SPD-Bewerber René Wirtz ebenfalls an einer Bushaltestelle plakatieren lassen. „Mein Kenntnisstand ist, dass das zulässig ist.“ Eine „unzulässige Manipulation“ sei nicht beabsichtigt gewesen, sagte Wirtz.
Unterdessen machte Hans Leopold Müller klar, dass er sich mit der Stellungnahme der Verwaltung nicht zufriedengeben will. Er bitte um Überprüfung, schrieb er noch am Mittwochabend an die Bezirksregierung. Seiner Einschätzung nach greife weder das Argument, „dass man schon immer so verfahren sei“, noch der Hinweis auf die Werbung eines anderen Kandidaten in ähnlicher Nähe zum Rathaus.
Müller sieht Bevorzugung von Kandidaten mit mehr Wahlkampfmitteln
Für Müller gibt es eine Bevorzugung derjenigen Bewerber, die über die notwendigen Wahlkampfmittel für das Mieten der privat bewirtschafteten Flächen verfügen, gegenüber denen, die das Geld dafür nicht haben. Am Donnerstag verwies die Bezirksregierung den Troisdorfer Kommunalpolitiker an die Kreisverwaltung.
„In Siegburg stellt sich diese Situation nicht“, gab auf Anfrage Jan Gerull Auskunft, Sprecher der Stadtverwaltung. Aber: „Wir würden sie zuhängen“, teilte er mit, „wenn sie am Zugang vor dem Wahllokal hängt.“ Auch in Hennef sei ihm eine solche Konstellation nicht bekannt, sagte Rathaussprecher Dominique Müller-Grote. Allerdings würden die Wahlvorstände am Wahltag aufgefordert, möglicherweise im unmittelbaren Umkreis um das Wahllokal hängende Plakate zu entfernen.

Keinen Widerspruch zum Gesetz sieht man im Sankt Augustiner Rathaus mit Wahlplakaten auch in der Bannmeile. Und nicht nur CDU-Kandidat Leitterstorf werbe hier, hieß es auf Anfrage.
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Keinen Widerspruch zu den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes für Nordrhein-Westfalen sieht man im Sankt Augustiner Rathaus, wenn auf dem Karl-Gatzweiler-Platz Wahlplakate hängen. „Schon immer“, so Verwaltungssprecher Benedikt Bungarten, hingen auf dem Platz vor dem Rathaus Wahlplakate. Ein Werbeverbot gelte während der Wahlzeit, zitiert Benedikt Bungarten auf den Paragrafen 24. Und die sei ebenfalls gesetzlich festgelegt: von 8 bis 18 Uhr am Sonntag.
Ein Wahllokal im Sinne des Gesetzes sei das Rathaus nicht, da eine Stimmabgabe im Wahlbüro eigentlich Briefwahl sei. Am Tag der Wahl seien die Wahlvorstände gehalten, das Umfeld zu kontrollieren. Dann würden Plakate im Zweifelsfall auch entfernt.