Für 356.000 EuroVater zeigt Sohn wegen schweren Diebstahls aus eigener Firma in Troisdorf an

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Amtsgericht Siegburg

Vor dem Amtsgericht Siegburg landete ein 41-Jähriger, verklagt von seinem Vater wegen besonders schweren Diebstahls.

Den Schlüssel, mit dem der Sohn sich Zugang verschafft haben soll, sollte er eigentlich gar nicht mehr haben dürfen.

Der Vorwurf wog schwer: Ein 41-Jähriger soll aus einer Firma in Troisdorf Maschinenteile, elektronische Geräte und Ersatzteile für fast 356.000 Euro entwendet haben, Zutritt verschaffte er sich mit einem Schlüssel, den er laut Anklage nicht mehr hätte haben dürfen. Angezeigt hatte den Selbstständigen der eigene Vater. Der Sohn beteuerte vor dem Schöffengericht seine Unschuld.

Hintergrund ist ein Familienstreit. Einst arbeiteten Vater und Sohn zusammen in Troisdorf, der heute 41-Jährige baute das Lager auf. Für diesen Geschäftszweig immens wichtig, denn das Unternehmen kaufte alte Maschinen an, reparierte diese für den Verkauf oder nutzte sie als Ersatzteilspender. 2016 gründete der Angeklagte seine eigene Firma, arbeitete aber weiter mit dem Vater zusammen.

Sohn sollte die Troisdorfer Firma übernehmen, doch der Vater blieb

Eigentlich habe sich der 66-Jährige längst in den Ruhestand verabschieden wollen, so der Sohn. Er sollte die Firmen übernehmen. Der Vater aber blieb, geriet in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Er habe ihm helfen wollen, auch um das Erbe zu retten. Im Laufe der Zeit verlagerte er seine eigenen Geräte in die Halle des Vaters, seine Mitarbeitern sollten eine Bestandsaufnahme machen, Ordnung ins Chaos bringen, Platz schaffen: „Mein Vater hat einen ganzen Schrottplatz angesammelt.“   

Alle Mitarbeiter hatten Schlüssel. Nach einem erneuten Streit, in dem ihm der Vater den Zutritt verbot, holte er seine Sachen aus der Halle. Das war an einem Abend Mitte Juni 2023, um seinem alten Herrn nicht zu begegnen. Mit Hilfe einer Sackkarre füllte er seinen Pkw-Anhänger. Das zeigen Aufnahmen aus der Überwachungskamera.

Die Bilder legte der Vater ebenso als Beweismittel vor wie eine - lückenhafte - Liste mit den angeblich gestohlenen Geräten. „Für den Transport der hier aufgeführten Sachen hätte ich zwei Lkw gebraucht“, sagte der Angeklagte. Eine Zivilklage auf Rückgabe habe der Senior bislang nicht angestrengt, teilte der Strafverteidiger mit.

Das ist ein Familienstreit.
Der Vorsitzende Richter des Siegburger Schöffengerichts, Ulrich Wilbrand, im Strafprozess

Der Patriarch, der das Verfahren mit seiner Anzeige selbst angestoßen hatte und als Zeuge geladen war, verweigerte die Teilnahme am Prozess, angeblich aus Angst vor seinem Sohn. Er habe kein Vertrauen in den Rechtsstaat, der ihn nicht schützen könne, heißt es in seinem Brief ans Gericht. Er würde auch ein Ordnungsgeld von 1000 Euro in Kauf nehmen.

„Das ist ein Familienstreit“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand.  Die Beweislage biete keine ausreichende Grundlage für eine sichere Verurteilung. Auch den Vater zwangsweise als Zeugen vorzuführen, sei der Sache nicht dienlich. Alle Beteiligten waren einverstanden damit, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 1500 Euro einzustellen. Lediglich der Anklagevorwurf des Hausfriedensbruchs sei hierfür in Betracht zu ziehen. Damit sei auch das Verfahren wegen Körperverletzung, das der Vater gegen seinen Sohn angestrengt hat, vom Tisch, so das Gericht.

Was geschieht nun mit der Firma? Der Sohn hat alle geschäftlichen Verbindungen zum Vater gekappt. Es gibt noch einen weiteren möglichen Erben, der beruflich völlig andere Pfade beschritten hat: „Ich gönne meinem Bruder alles“, sagte der Angeklagte zum Schluss. Es sei nur schade, dass der Senior bislang nicht die Chance ergriffen habe, sein Enkelkind kennenzulernen. Das ist mittlerweile sechs Jahre alt.    

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