Explosion in LeverkusenSorgfaltspflichten verletzt? – Polizei durchsucht Currenta

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Warnung Chempark Lev

Ein durch das Feuer beschädigtes Gebäude der Sondermüll-Verbrennungsanlage des Chempark-Betreibers Currenta in Leverkusen.

Köln/Leverkusen – Nach der schweren Explosion im Leverkusener Chempark am 27. Juli läuft nun ein Ermittlungsverfahren gegen drei Beschäftigte. Es gehe um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und des fahrlässigen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, sagte am Dienstag eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Köln. Die Wohnungen der drei Beschuldigten und eines weiteren Mitarbeiters seien am Dienstag durchsucht worden. Dabei seien Datenträger, Mobiltelefone und schriftliche Unterlagen sichergestellt worden.

Die drei Beschuldigten werden verdächtigt, ihre Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Lagerung und Behandlung des Abfalls verletzt zu haben. Durch die Explosion in einer Sondermüll-Verbrennungsanlage waren sieben Menschen ums Leben gekommen. 31 erlitten zum Teil schwere Verletzungen.

Geschäfts- und Betriebsräume bei Currenta in Leverkusen durchsucht

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen habe die Polizei am Dienstag die Geschäfts- und Betriebsräume des Betreibers Currenta aufgesucht. Die Firma habe daraufhin die von den Ermittlungsbehörden benötigten Unterlagen freiwillig herausgegeben.

Den Angaben zufolge besteht der Verdacht, dass der in einem Tank aufbewahrte Abfall über der zulässigen Selbsterwärmungstemperatur gelagert worden war. Nach vorläufiger Bewertung eines Sachverständigen könne es dadurch zu einer Erwärmung gekommen sein, die zu einem exponentiellen Temperatur- und Druckanstieg geführt habe. Dadurch sei der Tank schließlich explodiert. Als Folge der Explosion hätten sich möglicherweise restliche Abfallflüssigkeiten und zuvor in den Tank eingeleitetes Heizöl mit Luft vermischt. Dies habe schließlich zum Brand geführt.

Den Beschuldigten werde nun zunächst rechtliches Gehör gewährt, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Dabei werde sich zeigen, ob sie sich zum Tatvorwurf äußern wollten. Zudem würden Zeugen gehört und die sichergestellten Unterlagen ausgewertet. Zudem müsse das bisher vorläufige Sachverständigengutachten endgültig abgefasst werden. Anschließend müsse sich zeigen, ob es zur Anklageerhebung kommen werde.

Currenta warnt vor Vorurteilung der Mitarbeitenden

Currenta betonte in einer Stellungnahme, man habe großes Interesse daran, dass die Ursachen des Explosionsunglücks aufgeklärt würden. Das Unternehmen arbeite eng mit den Ermittlungsbehörden zusammen. „Bis zum Abschluss des Verfahrens darf es zu keiner Vorverurteilung unserer Kolleg*innen kommen“, teilte Currenta-Geschäftsführer und Arbeitsdirektor Wolfgang Homey mit. Für Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens gelte uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.

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„Der Unfall wird so umfassend wie möglich untersucht“, versprach Homey. „Daraus ziehen wir die notwendigen Konsequenzen für den zukünftigen sicheren Betrieb der Sonderabfallverbrennungsanlage.“ (dpa)

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