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Aufstiegsfinale für den 1. FC KölnFunkel will Lemperle im Kader haben - Wirbel um Krankenhausfoto

Lesezeit 3 Minuten

FC-Trainer Friedhelm Funkel (r.) nimmt Tim Lemperle in den Arm.

Nach dem Eklat um Tim Lemperle wird der 1. FC Köln wohl auf eine Suspendierung seines Torjägers verzichten. Derweil droht nach einem Foto aus dem Krankenhaus ein juristisches Nachspiel.

Tim Lemperle ist zurück auf dem Rasen. Vier Tage nach seinem Party-Eklat und drei Tage vor dem Aufstiegsfinale gegen den 1. FC Kaiserslautern (Sonntag, 15.30 Uhr/Rhein-Energie-Stadion, Sky) absolvierte der Torjäger des 1. FC Köln am Donnerstagvormittag erstmals wieder eine lockere Trainingseinheit. Während seine Teamkollegen einen freien Tag genossen, standen für Lemperle im Beisein der Co-Trainer Matthias Lust und Thomas Hickersberger sowie von Athletiktrainer Leif Frach Sprint- und Torschussübungen auf dem Programm. Eine Maske trug der 23-Jährige dabei nicht. Bei einer Schlägerei am Sonntagabend nach dem Besuch des Partyschiffs „Rhein Roxy“ hatte Lemperle stark alkoholisiert einen Nasenbeinbruch erlitten.

Inzwischen zeichnet sich immer mehr ab, dass die FC-Verantwortlichen wohl auf eine Suspendierung ihres mit zehn Toren erfolgreichsten Angreifers verzichten werden. „Wenn Tim spielfähig ist, gehe ich davon aus, dass er zu den 20 Spielern gehören wird, mit denen wir am Tag vor dem Spiel zur gemeinsamen Übernachtung in ein Hotel fahren werden“, sagte FC-Trainer Friedhelm Funkel der Rundschau. Laut Funkel hängt die Einsatzfähigkeit Lemperles weniger von dessen Gesichtsverletzungen ab: „Das Gesicht ist nicht so das Problem – Tim würde mit einer Maske spielen können. Er hat aber immer noch Schmerzen am Knie, die er schon vor dem Spiel in Nürnberg hatte. Er kann den Ball mit der Innenseite nicht so gut spielen. Wir müssen abwarten, ob wir die Schmerzen durch eine weitere Spritzenbehandlung wegbekommen und ob Tim in der Lage sein wird zu spielen“, erklärte Funkel.

Es war ein gutes Gespräch. Tim hat sich sehr reumütig gezeigt. Er ist ein junger Mensch, der einen Fehler gemacht hat – das weiß er auch.
Friedhelm Funkel, FC-Trainer

Der 71-Jährige hat in der Zwischenzeit auch ein persönliches Gespräch mit dem Alkohol-Sünder geführt: „Es war ein gutes Gespräch. Tim hat sich sehr reumütig gezeigt. Er ist ein junger Mensch, der einen Fehler gemacht hat – das weiß er auch“, sagte Funkel und zeigt damit einen gnädigen Umgang mit einem der größten Eklats der jüngeren Vereinsgeschichte. Wie brisant der Fall ist, wurde am Donnerstag einmal mehr deutlich. Begleitet wurde Lemperles Trainingsrückkehr von einem kleinen Versteckspiel. Um den Angreifer abzuschirmen, wurde er mit einem Kleinbus von der Kabinentür in das nur einen Steinwurf entfernte Franz-Kremer-Stadion transportiert. Das Stadion selbst war wie bei den regulären Geheimtrainings verschlossen und mit einem Sichtschutz versehen. Als die Einheit nach rund 45 Minuten beendet war, spielte sich das gleiche Spiel noch einmal ab.

Für zusätzlichen Wirbel sorgte ein in den sozialen Netzwerken und bei WhatsApp aufgetauchtes Foto. Die Aufnahme soll Tim Lemperle – gezeichnet von seinen Gesichtsverletzungen – in einem Behandlungsraum der Kölner Uniklinik zeigen. Nach Informationen dieser Zeitung geht man beim 1. FC Köln davon aus, dass das Bild echt ist und nicht etwa durch Künstliche Intelligenz erstellt wurde. Wer das Foto aufgenommen und in den Umlauf gebracht hat, blieb zunächst unklar. Die Uniklinik lehnte auf Anfrage der Rundschau eine Stellungnahme ab und bat vielmehr um „Verständnis, dass wir uns grundsätzlich nicht zu Anfragen bezüglich potenzieller Patienten der Uniklinik Köln äußern“. Lemperles Anwalt Mathias Huse von der Hamburger Kanzlei Huse und Beencke kündigte an, gegen die Aufnahme und Verbreitung des Fotos juristisch vorzugehen.

Jurist ordnet Straftaten rund um das Krankenhausfoto ein

Jens K. Fusbahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht aus Düsseldorf, erklärte gegenüber der Rundschau: „Das Verbreiten und zur Schau Stellen heimlich und ohne Einwilligung von einer Person gemachter Bilder verletzt das durch das sogenannte Kunsturhebergesetz geschützte Recht am eigenen Bild.“ Und weiter: „Wird die Person zusätzlich unbefugt ‚im höchstpersönlichen Lebensbereich‘, zum Beispiel in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum wie einem ärztlichen Behandlungszimmer, fotografiert oder wird die Hilflosigkeit der Person zum Beispiel in einem verletzten Zustand zur Schau gestellt und dadurch der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt, ist dies zusätzlich strafbar gemäß Paragraf 201a Strafgesetzbuch. Diese Strafvorschrift stellt also schon die Herstellung der Bildaufnahme, nicht erst das Verbreiten und zur Schau stellen unter Strafe.“