Die Wiederholung der im Juni abgebrochenen und mit 2:0 für den ESV Olympia gewerteten Partie schwächt die Position der Schiedsrichter.
Kommentar zu Pesch II gegen ESV OlympiaMit diesem Urteil schützt das Sportgericht die Falschen

Der Schiedsrichter fühlte sich im Spiel zwischen Pesch II und Olympia bedroht.
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Das Bezirkssportgericht hat ein Urteil gefällt, das auf den ersten Blick einen Gewinner hervorbringt: den FC Pesch. Dessen zweite Mannschaft war nach der am letzten Spieltag der Saison 2025/26 abgebrochenen und mit 2:0 für den ESV Olympia gewerteten Partie der Fußball-Kreisliga A abgestiegen.
Noch peinlicher als das sportliche Malheur waren die Begleitumstände am 7. Juni: Ein Spieler des FC Pesch II soll dem Schiedsrichter derart aggressiv gegenübergetreten sein, dass der sich nur mit dem Abbruch der Partie zu helfen wusste. Alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, das Match fortzusetzen, habe der Unparteiische jedoch nicht ausgeschöpft, befand das Gericht – und setzte die Begegnung neu an.
Die Begründung für die Neuansetzung geht an der Realität vorbei
Die Entscheidung mag sportjuristisch korrekt sein, weil sie sich an den in den Statuten verankerten Richtlinien der Deeskalation orientiert. An der Realität geht sie aber vorbei. Jemand, der sich beleidigt, bedrängt und bedroht fühlt, ist kaum in der Lage, mit kühlem Kopf mehrere Optionen zur Fortsetzung eines außer Kontrolle geratenen Spiels zu prüfen. Falls es der Schiedsrichter zu seinem persönlichen Schutz für angemessen hielt, die Begegnung zu beenden, hat er die richtige Entscheidung getroffen – Paragrafen hin oder her.
Der FC Pesch sieht seine durch den Vorgang in Mitleidenschaft gezogene Reputation dank des Urteils wiederhergestellt, was viel wert ist. Doch ein Makel bleibt: Die Sperre von sechs Spielen, die das Kreissportgericht gegen den Spieler des FC Pesch verhängt hatte, wurde bestätigt. Auch wenn das nur auf einen formalen Fehler beim Einspruch zurückzuführen ist, spricht die ursprünglich verhängte Strafe nicht eben dafür, dass sich der Schiedsrichter in einem Anflug von übertriebener Sensibilität unter Druck gesetzt fühlte.
Sollte der FC Pesch II das Wiederholungsspiel gegen den ESV Olympia am Sonntag gewinnen, was angesichts des Zeitpunkts und der personellen Voraussetzungen realistisch scheint, würde das den Abstieg für den bereits geretteten SC West bedeuten. Nach dem Verlierer des Prozesses muss niemand suchen.
Um den sportlichen Schaden zu regulieren, hat der SC West den kreativen und klugen Antrag auf eine Erweiterung der Staffel gestellt, so dass allen Klubs der Weg in die Kreisliga B erspart bliebe. Der Königspfad des Kompromisses, der sämtlichen Parteien einen eleganten Ausweg geebnet hätte. Doch der Fußballkreis Köln lehnte ab – die Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) habe Vorrang. Ordnung muss sein.
Eine erfreuliche Entwicklung gerät in Gefahr
Mit kaum zu lindernden Bauchschmerzen dürften alle Schiedsrichter das Urteil zur Kenntnis nehmen. Sie werden in Zukunft nicht nur den Beweis sicherer Regelkunde erbringen, sondern auch eine Sonderqualifikation für Krisensituationen erwerben müssen. Anders lässt sich die Urteilsbegründung kaum deuten.
Am Donnerstag hat der Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) stolz verkündet, dass die Zahl der Schiedsrichter im vergangenen Jahr um 2,65 Prozent auf 2437 – zuvor waren es 2374 – gestiegen ist. Bei den Jungschiedsrichtern unter 18 Jahren lag der Zuwachs sogar bei 11,41 Prozent (von 666 auf 742.). Das ist eine erfreuliche Entwicklung – insbesondere für eine Branche, die angesichts zunehmender Gewalt und häufig geringer Wertschätzung lange genug Probleme hatte, Nachwuchs zu finden.
Wenn die Kreise, Verbände und Gerichte wollen, dass es bei der positiven Tendenz bleibt, sollten sie mit ihren Urteilen in Zukunft die Richtigen schützen.
