Urlaub im Trümmerfeld

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Eine Richterin am Amtsgericht hat einen Kölner Reiseveranstalter dazu verurteilt, einer dreiköpfigen Familie 50 Prozent des Reisepreises für eine Flugpauschalreise auf die Malediven zurückzuerstatten, weil die Urlauber im Frühjahr 2005 auf der Insel Lohifushi unter gravierenden Reisemängeln durch die Tsunami-Flutwelle vom Dezember 2004 gelitten hatten. Dies geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil hervor.

Der Reiseveranstalter hatte der Familie schriftlich zugesichert, dass die Tsunami-Schäden bis zu ihrem Urlaub im April 2005 vollständig beseitigt sein würden. Tatsächlich sah es dort jedoch völlig anders aus. In der gebuchten Hotelanlage waren 54 Bungalows völlig zerstört, die Sportplätze konnten nicht benutzt werden. Die Hälfte der Insel war abgesperrt und die Ostseite mit Trümmern übersät. Besonders litt die Familie unter starker Lärmbelästigung, weil auf dem Hotelgelände rund um die Uhr mit Baggern, Kreissägen und anderem Gerät lautstark aufgeräumt wurde.

Diese Reisemängel rechtfertigten eine Minderung des Preises um 50 Prozent, urteilte die Amtsrichterin, die besonders darauf hinwies, dass der Reiseveranstalter „die ohnehin geschuldete mangelfreie Reiseleistung" noch einmal extra in dem Schreiben zugesichert hatte, welches die Beseitigung der Tsunami-Schäden bis zum geplanten Reisetermin ankündigte. Das Schreiben des Veranstalters war die Antwort auf eine Rückfrage des besorgten Familienvaters, ob auf dem Inselparadies im Indischen Ozean schon wieder ungestörter Urlaub möglich sei. (huh)

Az:133 C 29 / 06

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