PräzedenzfallKündigung von Arzthelferin aufgrund fehlender Corona-Impfung ist legitim

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. (Symbolbild)

Impfpflichten für Angestellte im Gesundheitswesen waren während der Corona-Pandemie heftig umstritten. (Symbolbild)

Die Kündigung der Arzthelferin ist laut dem Bundesarbeitsgericht rechtens. Die Entscheidung könnte bundesweite Auswirkungen haben.

Die Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften Arzthelferin zum Schutz von Patienten ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts rechtens. Das höchste deutsche Arbeitsgericht entschied am Donnerstag in Erfurt in einem Fall aus Rheinland-Pfalz (2 AZR 309/22).

Urteil dürfte bundesweite Auswirkung auf vergleichbare Fälle haben

Die Frau hatte argumentiert, die Kündigung sei ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot laut Bürgerlichem Gesetzbuch. Das verneinten die Bundesarbeitsrichter. Es geht dabei um ein Verbot, Arbeitnehmer zu benachteiligen, wenn sie in zulässiger Weise ihre Rechte ausüben.

Die Klägerin, die vor dem Gericht scheiterte, war als medizinische Fachangestellte in einem Krankenhaus beschäftigt. Das Urteil dürfte Auswirkungen auf vergleichbare Fälle bundesweit haben. Impfpflichten im medizinischen Bereich waren während der Corona-Pandemie heftig umstritten. (dpa)

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