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Raub und KörperverletzungLeipziger Kinderbande stiftet seit Monaten große Unruhe

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Mehrere Attacken auf andere Kinder: Viele Oder pfer sind Zweit- bis Fünftklässler. dpa

Mehrere Attacken auf andere Kinder: Viele Oder pfer sind Zweit- bis Fünftklässler. 

Sie sind gerade einmal zehn Jahre alt, haben aber bereits über 100 Straftaten begangen: In Leipzig beschäftigt eine Gruppe aus etwa einem Dutzend Kindern seit Monaten eine eigens eingerichtete Ermittlergruppe.

Sie sind zum Teil gerade erst zehn Jahre alt, haben aber eine Strafanzahl bereits wie so mancher Großkriminelle: In Leipzig sorgt eine Gruppe aus etwa einem Dutzend Kindern seit Herbst vergangenen Jahres für große Unruhe. Eine eigens dafür angesetzte Ermittlergruppe beschäftigt sich bereits mit 150 Vorfällen, darunter Eigentumsdelikte, Körperverletzung und Raub. Doch es gibt ein Problem: Die Kinder sind nicht strafmündig.

Nach aktuellen Erkenntnissen besteht die Gruppe aus bis zu 14 minderjährigen Kindern und Jugendlichen. Angeführt werden soll sie von deutschen Zwillingen mit Wurzeln im Südsudan, zwei andere „führende“ Mitglieder sollen aus Tschetschenien kommen, wie die Leipziger Volkszeitung (LVZ) zuerst berichtete. Die Polizei bestätigte die Angaben auf Anfrage unserer Redaktion. Sie sind zehn bis elf Jahre alt und weisen jeweils mehr als 100 Strafbestände auf.

Handys, Räder und Kleider im Visier

Die Gruppe soll sich vor allem auf die Erbeutung von Handys, Fahrrädern und Rollern, Bekleidung sowie kleineren Geldbeträgen von anderen Kindern fokussieren – nach LVZ-Informationen sind Fälle bekannt, in denen die Opfer der zweiten bis zur fünften Schulklasse angehören. Ein Schwerpunkt sei in diesem Zusammenhang die Montessori-Schule im Bezirk West, wo inzwischen erhöhte Polizeipräsenz besteht. Gegenüber „Welt“ berichten Eltern, dass sie ihre Kinder aus Sorge nicht mehr unbeaufsichtigt den Schulweg bestreiten lassen.

Wie die Polizei Leipzig unserer Zeitung mitteilt, sind die Mitglieder der Kinderbande keine Schüler besagter Montessori-Schule. Bei einem der Kinder ist bekannt, dass es seit September von der Schule suspendiert ist.

Auch in einem Einkaufszentrum seien die Kinder häufiger anzutreffen, wie ein Augenzeuge gegenüber „Welt“ berichtet. Dort würden sie Kunden auf der Rolltreppe herumschubsen, Ältere seien deshalb schon gestürzt. An ausgesprochene Hausverbote würde sich die Gruppe nicht halten.

Inzwischen kommen auch Waffen zum Einsatz

Mittlerweile agiert die Gruppe im gesamten Stadtgebiet, so die Polizei. Und es seien auch längst keine Kavaliersdelikte mehr: „Es geht nicht mehr nur um den Schlag ins Gesicht, sondern auch um den Einsatz von Messern, Schreckschusswaffen und Pfefferspray“, zitiert die LVZ die Beamten.

Die Kinder würden eigenständig handeln, also nicht angestiftet von Älteren, erklärt uns die Polizei auf Nachfrage. Was mit dem Diebesgut geschieht, ist nicht bekannt. Das soziale Umfeld der Kinder bezeichnet die Polizei als „schwierig“.

Trotz der speziell dafür angesetzten Ermittlungsgruppe und dem engen Austausch mit Stadt und Kindernotdiensten hat man das Problem bislang nicht lösen können. Den Behörden sind die Hände gebunden, strafmündig ist man in Deutschland erst ab 14 Jahren.

Bei direkter Konfrontation mit der Gruppe ist mehr als die Identitätsfeststellung nicht möglich, erklärt uns die Polizei. Die erzieherischen Maßnahmen des Hauses des Jugendrechts in Leipzig, das speziell für solche Fälle die Arbeit von Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft miteinander vereint, seien vollständig ausgeschöpft.

Schwierige Handhabe

„Wir sehen nur noch als Möglichkeit freiheitsentziehende Maßnahmen, um die Tatverdächtigen hier unterzubringen und dass sie auch eine gewisse Art der Resozialisierung erfahren“, erklärt Polizeisprecher Moritz Peters gegenüber dem MDR. Solche freiheitsentziehenden Unterbringungen im Rahmen der Jugendhilfe gibt es allerdings nur in manchen Bundesländern – und Sachsen ist keines davon. Eine Vermittlung an andere Bundesländer ist aber möglich, so die Polizei.

Das Gesetz erlaubt solche Maßnahmen „zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung“ (Paragraf 1631b, BGB) – allerdings nur mit Genehmigung des Familiengerichts, die das Jugendamt einholen muss. Der kommissarische Leiter des Jugendamts Leipzig sieht das jedoch nicht als richtigen Weg an: „Mit mir als Amtsleiter wird es keine Erziehungsanstalten wie im Kaiserreich geben“, betont Silko Kamphausen gegenüber dem MDR. Es brauche stattdessen andere Angebote. In diesem Fall bräuchten die Kinder vor allem eine Anbindung an die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung, so der Amtsleiter.