Der Weimarer „Maskenrichter“ scheitert in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht weist die Beschwerde gegen seine Verurteilung als unzulässig ab.
Bundesverfassungsgericht„Maskenrichter“ von Weimar scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung

Die Verfassungsbeschwerde des Weimarer Maskenrichters wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für unzulässig erklärt.(Symbolbild)
Copyright: Sebastian Gollnow/dpa