„Falsch und böswillig“Klage gegen Herzogin Meghan eingereicht

Lesezeit 2 Minuten
Harry Meghan DPA 040322

Prinz Harry und Herzogin Meghan leben in Kalifornien.

London/Köln – Neuer Ärger für Herzogin Meghan und ihren Ehemann Prinz Harry: Laut Gerichtsunterlagen aus den USA hat ihre Halbschwester Samantha Markle Klage gegen die ehemalige Schauspielerin wegen Verleumdung eingereicht. Dies berichtet das US-Magazin „Page Six“ und bezieht sich damit auf die Klage-Unterlagen, die dem Magazin vorliegen.

Samantha Markles Zorn richtet sich demnach gegen das Interview ihrer Halbschwester mit Oprah Winfrey, in der Meghan „falsche und böswillige Aussagen“ über ihre Halbschwester und ihren Vater Thomas gemacht haben soll. Das Ehepaar beschuldigte ebenfalls das britische Königshaus, großen Druck auf die beiden auszuüben, Meghan warf der Königsfamilie Rassismus vor.

Meghan Markle: Zerrüttetes Verhältnis zu Vater Thomas

Meghan hatte gemeinsam mit ihrem Ehemann Prinz Harry über die Zeit im britischen Königshaus und ihre Kindheit gesprochen. Sie erklärte, „in großer Armut“ sich selbst groß gezogen und schon mit dreizehn Jahren in mehreren Jobs gearbeitet zu haben. Samantha Markle widerspricht: „Mein Vater hat stets versucht, ihr alle Wünsche zu erfüllen und auch dafür gezahlt.“ Meghan sei auch auf eine teure Privatschule gegangen und habe Tanz- und Schauspielunterricht bekommen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Außerdem wehrt sich Samantha Markle gegen Vorwürfe ihrer Schwester, sie habe sich eine „lukrative Karriere damit aufgebaut, falsche Geschichten an Klatschzeitungen und TV-Sendungen zu verkaufen.“ Das Verhältnis zwischen Herzogin Meghan und ihrer Familie gilt spätestens seit der Hochzeit mit Prinz Harry als zerrüttet. Ihr Vater Thomas erschien nicht zur Hochzeit.

Samantha Markle fordert in der Verleumdungs-Klage laut Angaben von „Page Six“ 75.000 US-Dollar, umgerechnet 68.000 Euro. Meghans Anwalt bestätigte die Klage gegenüber dem Klatschmagazin „TMZ“, zeigte sich aber erschüttert über die Anschuldigungen: „Diese unbegründete und absurde Klage ist leidglich eine Fortsetzung eines verstörenden Verhaltensmusters. Wir werden ihr nur so viel Aufmerksamkeit wie nötigt schenken, mehr hat sie nicht verdient.“ 

Rundschau abonnieren