Schwere KindesmisshandlungVater in NRW zu 13 Jahren Haft verurteilt

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Ein Vater ist wegen Kindesmisshandlung zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Aussenansicht des Landgerichts Mönchengladbach.

Das Landgericht Mönchengladbach bestätigte das Urteil von 2021. Der Mann habe seine beiden Kinder schwer misshandelt, um seine Ruhe zu haben.

Im zweiten Anlauf hat das Landgericht Mönchengladbach einen Vater erneut wegen schwerer Kindesmisshandlung und schwerer Körperverletzung zu 13 Jahren Haft verurteilt. Eine andere Strafkammer des Gerichts bestätigte am Mittwoch das Strafmaß des Urteils von September 2021. Die erneute Verhandlung war angesetzt, weil der Bundesgerichtshof die verschiedenen Misshandlungen als eine Tat auffasste.

Kinder leiden noch immer stark unter den Folgen der Misshandlung

Der heute 25 Jahre alte Mann hatte Anfang 2021 seinen kleinen Sohn kurz nach der Geburt über Wochen massiv und lebensgefährlich verletzt. Auch seine damals 17 Monate alte Tochter hatte er misshandelt und erheblich verletzt. „Und das nur, um seine Ruhe zu haben“, sagte die Vorsitzende Richterin am Mittwoch und sprach „von den fast schlimmsten Misshandlungen, die man sich vorstellen kann“. Angesichts der möglichen Höchststrafe von 15 Jahren sei die ausgeurteilte Haftstrafe tat- und schuldangemessen, betonte sie.

Der Angeklagte folgte der Verhandlung interessiert, aber ohne erkennbare Regung. Auch als die Vertreterin des Jugendamts die schweren Hirnschäden des misshandelten Sohnes und die massiven psychischen Probleme der traumatisierten Tochter beschrieb, zeigte der 25-Jährige keine Reaktion. Er hatte schon im ersten Prozess die Taten gestanden, aber keine Erklärung geliefert. Am Mittwoch sagte er nur: „Ich bereue es“.

Die Kinder waren vom Jugendamt in Obhut genommen worden und leben nun in Pflegefamilien. Geht es nach den Behörden, werden sie ihre Eltern nie wiedersehen. Der Verteidiger des 25-Jährigen hatte eine Haftstrafe von unter 13 Jahren gefordert. Die Staatsanwältin beantragte wie im ersten Prozess eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Nach Angaben des Verteidigers will der Mann auch das erneute Urteil in der Revision anfechten. (dpa)

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