Nach einer ersten Verhaftung vergangene Woche sitzt nun auch der zweite verdächtigte Lehrer in Haft. Es geht um die Verbreitung jugendpornografischer Inhalte.
Verdacht auf MissbrauchZweiter Lehrer in Erfurt festgenommen

Blick auf ein Thüringer Polizeiwappen. (Archivbild)
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Nach der Festnahme eines 63-jährigen Lehrers an einer Schule in Erfurt wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs an einer Schülerin ist jetzt auch ein zweiter Tatverdächtiger in Haft genommen worden. Dabei handelt es sich um einen 57 Jahre alten Lehrer, dem die Verbreitung jugendpornografischer Inhalte zur Last gelegt wird. Das teilte die Landespolizeiinspektion Erfurt am Montag mit.
Sexualstraftaten an Erfurter Schule: Ermittlungen gegen zwei Lehrer
Beide Männer waren an derselben Schule tätig. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst keinen Haftbefehl gegen den 57-Jährigen beantragt, entschied sich nach weiteren Ermittlungen und einer Wohnungsdurchsuchung aber für diesen Schritt. Der Haftbefehl wurde erlassen und der Mann anschließend in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Laut Staatsanwaltschaft Erfurt gehen die Ermittler dem Verdacht nach, dass der zweite Beschuldigte Bild- oder Videomaterial mit kinderpornografischem Inhalt verbreitet haben könnte. Eine genaue zeitliche Eingrenzung der mutmaßlichen Straftaten steht noch aus. Die Ermittlungen waren durch eine Anzeige aus dem privaten Umfeld der inzwischen ehemaligen Schülerin ins Rollen gekommen.
Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln
Der bereits zuvor verhaftete 63-Jährige soll seine mutmaßlichen Taten zwischen 2016 und 2020 begangen haben. Er sitzt seit vergangener Woche in Untersuchungshaft. Ob es weitere Betroffene gibt, ist derzeit noch unklar. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein Zusammenhang zwischen den beiden Fällen besteht.
Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, drohen den beiden Lehrern mehrjährige Haftstrafen. Dem 63-Jährigen wird sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen vorgeworfen, was mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Der 57-Jährige muss sich wegen Verbreitung kinderpornografischer Inhalte verantworten – auch hier liegt der Strafrahmen bei bis zu zehn Jahren. In beiden Fällen sind berufliche Konsequenzen wie ein dauerhaftes Berufsverbot möglich. Die Ermittlungen dauern an. (dpa/red)