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Fahrerin war ihm zu langsamAusraster auf Landstraße wird für 34-Jährigen teuer

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Amtsgericht Gummersbach

Wipperfürth – Ein Ausraster auf der Landstraße 302 kostet einen Autofahrer aus Gummersbach 1400 Euro. Der 34-Jährige hatte im Juni des letzten Jahres nahe Nagelsbüchel die Beherrschung verloren, weil eine Mercedes-Fahrerin seiner Ansicht nach zu langsam unterwegs war.

Mercedes-Fahrerin sei „geschlichen“

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts fuhr der Gummersbacher samt Familie von Frielingsdorf in Richtung Niedergaul. Bereits kurz vor Dohrgaul sei ihm der Mercedes aufgefallen, schilderte der Mann jüngst im Prozess. Grundlos habe der Wagen, der mit zwei Lindlarerinnen (30 und 56 Jahre alt) besetzt war, immer wieder abgebremst.  „Über freie Strecke sind wir mit 50 Stundenkilometern geschlichen“, schüttelte der Angeklagte den Kopf.

Die Frauen widersprachen dieser Version und bezichtigten ihrerseits den BMW-Piloten, zu dicht aufgefahren zu sein. Bei Nagelsbüchel überholte der 34-Jährige, fuhr Schlangenlinien und bremste den Mercedes schließlich in Höhe einer Verkehrsinsel aus.

In Wipperfürth von der Polizei empfangen

Der Mann sprang aus seinem Fahrzeug, schlug mit der Faust auf die Mercedes-Karosserie und brauste in Richtung Innenstadt davon. Dort habe ihn „ein Großaufgebot der Polizei“ aus dem Auto geholt, kritisierte der Gummersbacher vor Gericht.

Die Stinkefinger, die sich der Gummersbacher und die 30-jährige Lindlarerin während des Überholvorgangs gegenseitig zeigten, hatte die Staatsanwaltschaft bereits unter den Tisch fallen lassen.In dem Ausbremsen sah sie jedoch ein „riskantes Manöver“ und erhob die Anklage wegen Nötigung. Nach Ansicht der Behörde müsse der nicht vorbestrafte Mann 2000 Euro Geldstrafe zahlen und für drei Monate den Führerschein abgeben.

Das Amtsgericht milderte die Strafe um 600 Euro ab und verzichtete dazu auf ein Fahrverbot. Zuvor hatte der Gummersbacher auf eine milde Strafe plädiert und erklärt, ohne Führerschein werde er den Job verlieren, weil er seinen Arbeitsplatz mit den öffentlichen Verkehrsmitteln der Kreisstadt nicht erreichen könne.