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Nicht mehr ohne TüteRat beschließt eine Verordnung zur Bekämpfung des Hundedrecks

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(Symbolbild).

Wipperfürth – Hundehalter in Wipperfürth müssen künftig mit einer Ordnungsstrafe rechnen, wenn Sie keine entsprechende Tüte oder ein geeignetes Behältnis zur Entsorgung des Hundekotes dabei haben. Das hat der Rat der Stadt nach einer teils kontrovers geführten Debatte beschlossen. Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Hansestadt Wipperfürth wurde geändert.

Grund für die Änderung seien anhaltende Beschwerden aus der Bevölkerung über Hundekot in der Innenstadt und den Kirchdörfern. Die aktuellen Bestimmungen ermöglichten es dem Ordnungsdienst nur zu ahnden, wenn ein Hund quasi auf „Frischer Tat“ ertappt werde, so die Verwaltung.

Nun könne der Ordnungsdienst auf die Hundehalten zugehen, und sich die entsprechenden Tüten zeigen lassen. Regina Billstein von der SPD äußerte rechtliche Zweifel an der Verfügung, die vorsehe, verdachtsunabhängig zu kontrollieren. Es sei auch nicht definiert, wie ein entsprechendes Behältnis zur Entsorgung auszusehen habe. Zudem gebe es nicht genug Abfallbehälter und die Beutelspender etwa an den Ohler Wiesen seien häufig leer.

Kommentar

Hundekot auf Plätzen, Wegen und öffentlichen Grünflächen ist ein Ärgernis. Es sollte für Hundehalter selbstverständlich sein, die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners ordnungsgemäß zu entsorgen. Als Hundehalter habe ich immer eine entsprechende Tüte dabei, die ich im Falle des Falles natürlich auch benutze.

Doch der Weg über eine ordnungsbehördliche Verfügung, die alle Hundehalter unter Generalverdacht stellt und auch zur Bestrafung führen kann, wenn der Besitzer die Hinterlassenschaft ordnungsgemäß entsorgt hat, ist nicht zielführend. Denn wenn ich keine Tüte (mehr) dabeihabe, kann das daran liegen, dass der Hund längst sein Geschäft gemacht hat, und ich es vernünftig entsorgt habe. Niemand käme auf die Idee, eine Verordnung zu erlassen, die Raucher zum Mitführen eines Aschenbechers verpflichtet. Das garantiert doch nicht, dass die Kippe nicht doch auf der Straße landet, gleiches gilt auch für den Hundedreck. Die rechtlichen Bedenken sind nachvollziehbar.

Die neue Verordnung sorgt nicht für ein geändertes Verhalten der Hundebesitzer, sie wird nicht zu mehr Sauberkeit führen. Verhalten lässt sich eben nicht einfach per Verordnung ändern. Hier hilft nur intensive Aufklärungsarbeit und regelmäßige Kontrolle an den verschmutzten Stellen. Auch die soziale Kontrolle ist hilfreich, mehr Sauberkeit wollen wir doch schließlich alle.

Ralf Wurth wollte wissen, ob die Stadt überhaupt genügend Personal für solche Kontrollen haben, denn es mache keinen Sinn, Verfügungen zu erlassen, wenn man sie nicht kontrolliere. Das sehe man ja bei den Zigarettenkippen.

CDU-Fraktionschef Friedhelm Scherkenbach sah in der Änderung die Möglichkeit, den Mitarbeitern des Ordnungsamtes Kontrollen zu ermöglichen und so zu mehr Sauberkeit beizutragen. Es sei ein Weg, den man gehen könne.

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Das sah Wurth allerdings anders. Man könne keine Rechtsnorm schaffen, die man nicht kontrolliere. Zudem verstoße es gegen seine Vorstellung eines liberalen Rechtsstaates, wenn Bürger quasi per Zufallslos ohne konkreten Verdacht kontrolliert würden.

Bürgermeister Michael von Rekowski verteidigte den Vorschlag der Verwaltung, dem sich der Rat mehrheitlich anschloss.