Kinderpornos und heimliche AufnahmenAmtsgericht verurteilt 33-jähringen Wipperfürther

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Ein Angeklagter vor dem Amtsgericht (Symbolbild)

Wipperfürth – Erneut hat das Amtsgericht einen Fall von Kinderpornografie verurteilt. Ein 33-Jähriger aus Wipperfürth erhielt 6000 Euro Geldstrafe, weil er vier einschlägige Videos und zwei Bilder auf seinem Computer und einer externen Festplatte gespeichert hatte.

Die Noch-Ehefrau hatte ihren Mann im vergangenen Jahr bei der Polizei gemeldet. Im Zuge der Trennung von dem Angeklagten wollte sie gemeinsame Fotos speichern und war dabei auf die Dateien gestoßen. Laut Staatsanwaltschaft zeigen die Dateien den schweren sexuellen Missbrauch von Mädchen unter zehn Jahren.

Datenmenge aus dem Internet

Im Prozess bestritt der Wipperfürther von den Fotos und Videos gewusst zu haben. „Diese Neigung habe ich nicht“, betonte er mehrfach. Er habe große Datenmengen aus dem Internet heruntergeladen – so sei es möglich, dass sich darunter auch die betreffenden Dateien befunden hätten.

Bewusst abgespeichert habe er diese jedoch nicht – eine Einlassung, die nicht zu widerlegen sei, weil es keinerlei Anhaltspunkte für eine pädophile Neigung gebe, so das Gericht später im Urteil. Trotzdem bestrafe das Gesetz schon den bloßen Besitz, den der Mann gehabt habe, stellte der Vorsitzende Richter klar. Verhandelt wurde außerdem der Vorwurf der „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen“, wie es formell heißt.

Noch-Ehefrau hatte den Mann angezeigt

Im Sommer 2018 hatte der Wipperfürther einer erwachsenen Bekannten angeboten, bei ihm zu duschen. Zuvor versteckte er sein Smartphone im Bad und speicherte das Video anschließend ab. Auch auf diese Datei war die Ehefrau 2019 gestoßen.

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Insgesamt verhängte das Amtsgericht 120 Tagessätze à 50 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte 1200 Euro mehr gefordert. Sie habe die finanziellen Möglichkeiten des Wipperfürthers aber nicht korrekt berechnet, so das Gericht.

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