Leerung von KlärgrubenOhne Kanalanschluss wird es teurer in Wipperfürth

In die Röhre gucken. Ohne Kanalanschluss wird’s teuer in Wipperfürth.
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Wipperfürth – Wer im Außenbereich wohnt, der hat unter Umständen keinen Kanalanschluss. Stattdessen fließt das Abwasser in eine Grube oder eine Kleinkläranlage. Die aber muss regelmäßig geleert werden. Die Einzelheiten und die Kosten für die Leerung werden über Satzungen geregelt. Im März hat der Haupt- und Finanzausschuss eine neue Beitrags- und Gebührensatzung verabschiedet, im April sprach sich der Bauausschuss einstimmig für eine neue Ausfuhrsatzung aus. Der Haupt-und Finanzausschuss muss diese Entscheidung noch bestätigen.
Was ändert sich für Grubenbesitzer?
Die Stadt hat die Kosten für die Grubenleerung, die Abfuhr des Klärschlamms zum Klärwerk Hückeswagen, die Verbandsabgaben und die Verwaltungskosten neu berechnet. Die Folge: Grubenbesitzer müssen tiefer in die Tasche greifen. Die Anfahrtspauschale steigt von 104 auf 148,75 Euro, pro Kubikmeter Ausfuhrmenge werden 6,94 Euro fällig. Dazu kommt eine Gebühr von 1,90 Euro pro Kubikmeter verbrauchtem Frischwasser. Bisher war es ein Unterschied, ob die Grube kleiner oder größer als fünf Kubikmeter war oder ob es sich um eine vollbiologische Kleinkläranlage handelte, künftig sind für alle Grubenarten die gleichen Gebühren fällig.
Warum steigen die Kosten?
Die Anzahl der Gruben ist stark gesunken. Vor rund 30 Jahren existierten auf Wipperfürther Gebiet noch 2500 bis 3000 Gruben. Orte wie Agathaberg, Dohrgaul, Thier und Wipperfeld waren noch nicht an den Kanal angeschlossen. Zuletzt erhielten Ahe und Hof einen Kanal, als letzten Außenorte sollen noch Roppersthal und Sassenbach folgen. Mittlerweile haben rund 86 Prozent der Haushalte in Wipperfürth einen Kanalanschluss, es existieren nur noch rund 700 Gruben. Damit steigen die Kosten pro Leerung. Zudem müssen neuere Gruben nur noch seltener geleert werden. Vollbiologische Kleinkläranlagen mit einer Belüftung in der Vorklärung – davon gibt es in Wipperfürth bislang allerdings erst rund 20 Exemplare – müssen mindestens alle fünf Jahre, Gruben mit Abfluss mindestens alle drei Jahre geleert werden, Gruben ohne Abfluss bei Bedarf, aber mindestens einmal jährlich.
Wer ist zuständig für die Grubenentleerung?
Die Stadt und die Firma Börsch aus Hückeswagen sind seit 1991 Vertragspartner. Der Vertrag wurde im Lauf der Jahre immer wieder angepasst, bis die Firma den Vertrag fristgerecht, zum 31. Dezember 2020, kündigte, weil eine „wirtschaftliche Vertragserfüllung“ nicht mehr möglich war. Die Stadt schrieb die Grubenleerung neu aus, es bewarben sich zwei Unternehmen, darunter erneut die Firma Börsch, die zu veränderten Konditionen den Zuschlag erhielt.
Welche Auswirkungen hat die neue Abfuhrsatzung?
Wenn Grubenbesitzer einen Abfuhrtermin vereinbaren, diesen aber nicht einhalten und die Grube somit nicht geleert werden kann, muss der Besitzer künftig Entschädigung zahlen. Dase gilt auch, wenn die Grube oder die Zufahrt nicht zugänglich sind. Wer eine Grube besitzt, ist verpflichtet, diese warten zu lassen. Die Wartungsberichte müssen künftig der Stadt zugeschickt werden, analog oder digital.
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„Die Änderungen der Abfuhrsatzung haben in erster Linie klarstellende Funktion“, so Armin Kusche, Leiter der Stadtentwässerung. Die Anpassung der Gebührensatzung stehe in keinen Zusammenhang mit der geänderten Ausfuhrsatzung.