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Keine ZeugenGericht spricht Wipperfürther Physiotherapeut in Missbrauchsprozess frei

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Das Amtsgericht in Wipperfürth. (Archivbild)

Oberberg/Wipperfürth – Vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Patientin hat das Strafgericht in Wipperfürth einen Physiotherapeuten aus Oberbergs Nordkreis freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor die Verurteilung des Mannes zu über 7000 Euro Geldstrafe beantragt – vor allem deshalb, weil er sich unter Ausnutzung eines medizinischen Behandlungsverhältnisses an der 57-jährigen Frau vergriffen habe.

Laut Anklage behandelte der Physiotherapeut die Oberbergerin im vergangenen März wegen eines Bandscheibenvorfalls. Während einer Öl-Massage ihrer Lendenwirbelsäule habe er die Frau in zweifelhafter Weise an Gesäß, Leiste und Oberschenkel angefasst. Kurz darauf habe er die vor ihm auf der Seite liegende Patientin mit seinem entblößten Glied an Gesäß und Hüfte berührt.

Massage nach Bandscheibenvorfall

„Das Schlimmste war meine hilflose Lage“, erinnerte sich die Frau vor Gericht. Sie habe das Glied des Therapeuten zwar nicht gesehen, aber eindeutig gespürt – und sei angesichts der damals starken Schmerzen nicht in der Lage gewesen, sich zu drehen oder aufzustehen.

Der angeklagte Mittvierziger bestritt die Vorwürfe. Er habe seinen Penis nicht entblößt. Vor der Massage habe er eine Therapie angewandt, die über die Sensibilisierung bestimmter Druckpunkte funktioniere – und die lägen im Falle eines Bandscheibenvorfalls nun mal auch nahe dem Steißbein und in der Leistengegend. „Dass sich das nicht richtig anfühlte, glaube ich ihnen. Die Frage ist aber, ob es die richtige Behandlung war“, wandte sich Verteidiger Christoph Wortmann an die 57-Jährige. „Es gibt keine Hinweise auf Berührungen, die nicht Teil der Behandlung waren“, betonte der Anwalt in seinem Plädoyer.

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Das Gericht betonte in der Urteilsbegründung, dass es gerade in Fällen ohne Zeugen sehr sorgfältig prüfen müsse. Es sei zudem davon überzeugt, dass die Oberbergerin die Vorwürfe nicht erfunden habe – dazu habe sie gar kein Motiv. Allerdings seien ihre „Aussagen zum Kerngeschehen“ im Prozess erheblich voneinander abgewichen.

Damit verblieben vernünftige Zweifel, von denen der Angeklagte profitiere, so der Vorsitzende Richter weiter. Das Urteil des Amtsgerichts Wipperfürth ist noch nicht rechtskräftig, der Staatsanwaltschaft bleibt die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen.