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Ab 1. JuliTausende Rentner müssen wegen Rentenerhöhung Steuern zahlen

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Rente dpa

Symbolbild

Berlin – Durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli werden nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums rund 51.000 Rentnerinnen und Rentner im laufenden Jahr erstmals steuerpflichtig. Das geht aus der Antwort des Ministeriums auf eine schriftliche Frage des FDP-Abgeordneten Markus Herbrand hervor, die unserer Redaktion vorliegt.

Teils sogar weniger Geld als vorher

Die Bezüge der 21 Millionen Rentner sind Mitte des Jahres um 4,2 Prozent in Ostdeutschland und 3,45 Prozent in Westdeutschland gestiegen – und damit zum zehnten Mal in Folge. Für mehr als 50.000 Rentenbezieher bedeutet dies, dass sie im Veranlagungsjahr 2020 erstmals Einkommensteuer bezahlen müssen. Das könnte in Einzelfällen dazu führen, dass die Steuern die Rentenerhöhung vollständig kompensieren, Ruheständler unter dem Strich also weniger Geld zur Verfügung haben als ohne die Rentenerhöhung.

„51.000 neue Einkommensteuerpflichtige sind eine gute Nachricht für den Bundesfinanzminister. Für die Betroffenen bedeutet es im schlimmsten Fall, dass die Rentenerhöhung unterm Strich von der Steuerlast aufgefressen wird“, sagte FDP-Politiker Herbrand. Zehntausende zusätzliche Einkommenssteuererklärungen führten zudem zu höheren Verwaltungskosten.

Auch andere steigende Einkünfte müssen beachtet werden

Das Ministerium weist in seiner Antwort darauf hin, dass die Steuerpflicht nicht nur dadurch entstehen kann, dass der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Rente erstmals den Grundfreibetrag von 9408 Euro übersteigt. Auch andere steigende Einkünfte – etwa Mieteinnahmen, Betriebsrenten oder Kapitaleinkünfte – könnten dazu beitragen, dass Ruheständler steuerpflichtig würden.

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Bisher sind rund fünf Millionen oder etwa ein Viertel der Rentner steuerpflichtig. Die Zahl steigt jedoch jedes Jahr an, weil nicht nur die Rentenbezüge wachsen, sondern vor allem weil der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Altersbezüge für Neu-Rentner jährlich zunimmt. Wer bis 2005 Rentner wurde, muss dauerhaft 50 Prozent der gesetzlichen Rente versteuern. 78 Prozent sind es für die, die 2019 aufhörten. Wer nur die gesetzliche Rente bezieht, wird aber nur dann steuerpflichtig, wenn die Rente über dem jährlichen Grundfreibetrag liegt. Er beträgt 9408 Euro im Jahr 2020.