Anforderungen nicht erfülltBafin untersagt zwei Kölner Pensionskassen das Neugeschäft

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Köln/Bonn – Zwei Kölner Pensionskassen hat die Finanzaufsicht Bafin die Betriebserlaubnis entzogen. Der Caritas Versicherungsverein und sein Schwesterunternehmen Kölner Pensionskasse erfüllten die Mindestkapitalanforderungen nicht und ihre Finanzierungspläne zur Beseitigung der Unterdeckung seien unzureichend, teilte die Bafin am Donnerstag in Bonn mit. Die Untersagungen war bereits 2018 angeordnet worden, nach einem Widerspruchsverfahren wurden sie nun rechtskräftig. Laut Bafin hat es in der jüngeren Vergangenheit keinen vergleichbaren Fall gegeben.
„Als letzten Schritt der Umsetzung des Sanierungskonzepts ist die Pensionskasse der Caritas am 31.12.2020 formell in den Status der Liquidation gegangen“, teilten die beiden Pensionskassen in gleichlautenden Erklärungen auf ihren Internetseiten mit. Sie haben insgesamt 55 000 Pensionsanwärter und Versorgungsempfänger. Ihre Verträge und Pensionen laufen weiter, die beiden Kassen wird es weiterhin geben. Sie dürfen aber kein Neugeschäft mehr machen, was sie freilich bereits eingestellt hatten. Bisherige Einzahlungen in die Verträge und die Zahlung von Renten werden weiter erfolgen.
Verträge werden weiter planmäßig abgewickelt
Die bestehenden Altersvorsorgeverträge ihrer Mitglieder würden die Kassen weiterhin planmäßig abwickeln, teilten die Unternehmen mit. Erst wenn die letzten heute noch jungen Einzahler ihre Rente bekommen und dann irgendwann sterben, ist das Thema abgehakt - das dürfte noch mehrere Jahrzehnte dauern.
Die Versicherungsnehmer hatten schon 2019 Leistungskürzungen hinnehmen müssen. Die Vertreterversammlungen von Caritas-Pensionskasse und Kölner Pensionskasse hatten im Mai 2019 Sanierungskonzepte beschlossen, nach denen Anwartschaften und laufende Pensionen gekürzt werden. Die Leistungskürzungen fallen, so hieß es, je nach Tarif und Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unterschiedlich hoch aus.Die Pensionskasse der Caritas bezifferte damals das Kürzungsvolumen mit 122,8 Millionen Euro an Deckungsrückstellungen, die Kölner Pensionskasse mit 48,3 Millionen. Die Deckungsrückstellung wird um 19,9 Prozent und 12,2 Prozent reduziert. Sofern es sich um betriebliche Altersversorgung handelt, sind die Arbeitgeber nach dem Betriebsrentengesetz verpflichtet, die Leistungskürzungen für die Betroffenen auszugleichen. Zukünftig könnte es erneut Kürzungen geben - wann und ob überhaupt, ist unklar.
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Wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase sind Pensionskassen schon seit langem unter Druck. Die Zusagen, die vor Jahrzehnten gemacht wurden, sind nur noch sehr schwer einzuhalten. Die beiden Kölner Kassen hatten auch auf die gestiegene Lebenserwartung verwiesen, aber auch auf Fehler in der Tarifkalkulation.Die Bafin hat derzeit rund 20 von 80 Lebensversicherer und 36 von 135 Pensionskassen unter verschärfter Beobachtung. (raz/dpa)