Gegen die frühere Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker werden keine strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit in Cum-Ex-Verfahren aufgenommen.
Kölner Ex-OberstaatsanwältinStaatsanwaltschaft Bonn lehnt Ermittlungen gegen Brorhilker ab

Anne Brorhilker, hier auf einem Archivbild als Staatsanwältin im Jahr 2020.
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Das ist das Ergebnis der Prüfung einer umfangreichen Strafanzeige, die seitens der Staatsanwaltschaft Bonn vorgenommen wurde. Ein Sprecher der Behörde bestätigte am Donnerstag auf Anfrage der „Kölnischen Rundschau“, dass ein Anfangsverdacht nicht gesehen wurde.
Im Herbst vergangenen Jahres hatten Anwälte des früheren Chefs der Warburg Bank, Christian Olearius, die ehemalige Ermittlerin angezeigt. Sie hatten ihr vorgeworfen, im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften „vorsätzlich und bewusst unvollständige und falsche Sachverhalte zur Grundlage ihrer Anklagen gegen ehemalige Mitarbeiter der Warburg Bank gemacht zu haben“, hieß es seinerzeit in einer Mitteilung.
Nach Informationen der „Kölnischen Rundschau“ aus Justizkreisen soll gegen die Entscheidung, kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten, eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Köln anhängig sein. Ein Sprecher habe das am Donnerstag zunächst aber nicht bestätigen können.
Brorhilker hatte bei der Kölner Staatsanwaltschaft unter anderem in Fällen der umstrittenen Cum-Ex-Steuerdeals ermittelt und zahlreiche Beteiligte angeklagt. Im Jahr 2024 hatte sie bei der Behörde gekündigt, weil sie sich zu wenig in der aufwändigen Arbeit unterstützt fühlte. Anschließend nahm sie eine neue Tätigkeit in der Geschäftsführung der Bürgerbewegung Finanzwende auf.