Gewinnspiel-AnmeldungenWarnungen vor betrügerischen Mahnungen

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Köln – Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor betrügerischen Forderungsschreiben. Verschickt würden die namens einer Kanzlei Schmidt und Kollegen aus München für angebliche Gewinnspiel-Anmeldungen, so die Verbraucherschützer. Die soll per Telefon bei der „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49" erfolgt sein. Rund 290 Euro sollen die Empfänger per Lastschrift bezahlen, die dadurch unter Druck gesetzt werden, dass das Schreiben mit „Vorgerichtlicher Mahnung“ überschrieben sei.
Angebliche Anwälte „Benjamin Kowalski“ und „Michael Schmidt“
„Nicht einschüchtern lassen“, raten die Verbraucherschützer, die von massenhaften Anfrage berichten. Auch das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt vor den Schreiben. Die beiden auf dem Briefbogen genannten Personen „Benjamin Kowalski“ und „Michael Schmidt“ seien keine in München zugelassenen Rechtsanwälte und keine Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München. Auch die genannte „Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot GmbH“ scheine tatsächlich nicht zu existieren, so die Behörde.Dem Schreiben der angeblichen Rechtsanwälte beigefügt ist ein Kündigungsformular mit SEPA-Lastschriftmandat.
Das Formular könne allerdings nur per Fax oder QR-Code eingereicht werden, so die Verbraucherschützer. Die Kanzlei drohe damit, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher, Pfändung der Bezüge und weitere Schreckensszenarien einzuleiten.
Gläubiger macht keine konkreten Angaben
„Das sind leere Drohungen“, so die Verbraucherzentrale. Eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil nicht möglich. Dass es sich bei diesen Zahlungsaufforderungen um Betrug handele, sei auch daran zu erkennen, dass der Brief keine konkreten Angaben zum vermeintlichen Gläubiger enthält.
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Und es gibt weitere Ungereimtheiten. Sitz der Kanzlei soll in der Maximilianstraße in München sein. Allerdings soll dort kein Postempfang stattfinden. Damit sollen Betroffene davon abgehalten werden, sich schriftlich gegen die Forderung zu wehren. Rufe man die angegebene Telefonnummer an, werde darüber informiert, dass eine Mailbox aktiviert sei und man eine Nachricht hinterlassen könne, so die Verbraucherschützer. Eine Internetseite oder E-Mail-Adresse wird gar nicht erst angegeben.Die Verbraucherzentralen raten, unseriöse und unberechtigte Forderungen nicht zu bezahlen. Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale könnten Inkassoforderungen kostenlos überprüft werden.