Google und Co. siegen vorläufigEU stoppt Reform zu Urheberrecht

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Der Entwurf der Reform zielt darauf ab, Suchmaschinen zur Bezahlung für angebotene fremde Nachrichteninhalte zu zwingen.

Strassburg – Die Upload-Filter waren den EU-Abgeordneten dann doch nicht geheuer. Mit deutlicher Mehrheit (318 zu 278) stoppten die Parlamentarier am Donnerstag die Pläne für ein neues digitales Urheberrecht. Google, Amazon und andere dürfen sich vorerst weiter an Texten, Bildern und Videos bedienen, ohne dafür zahlen zu müssen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Warum ist die Reform des Urheberrechts zunächst gescheitert?

Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Upload-Filter. Dabei handelt es sich um eine Software, die von Usern hochgeladene Inhalte wie Texte, Bilder oder Videos auf urheberrechtlich geschützte Produktionen scannt. Der nun zunächst abgelehnte Gesetzentwurf sollte sicherstellen, dass große Online-Plattformen wie zum Beispiel Youtube in diesem Fall Lizenzen erwerben. Denn die Rechte liegen bei den Autoren, Journalisten, Künstlern sowie den Verlagen.

Was ist dagegen einzuwenden?

Zum einen sehen die Kritiker die Gefahr von Zensur im Netz, weil die Filter auch missliebige Inhalte stoppen könnten. Zum zweiten bestehe, so wird argumentiert, das Risiko, dass kleine Start-up-Unternehmen sich die teure Software nicht leisten können und deshalb lieber den Betrieb einstellen als eine Geldstrafe zu riskieren. Außerdem befürchten sie, dass schon ein bloßer Link urheberrechtlich schützenswert sein könnte, weil er zum Beispiel die Titelzeile eines Textes enthält, den ein Autor geschrieben hat.

Ist das denn so?

Die Befürworter sagen deutlich: Es werde keine Link-Steuer, wie die Lizenzabgabe auf Querverweise genannt wird, geben. Mehr noch: Private User sollen auch künftig Links setzen und Texte sowie Bilder teilen dürfen, ohne dafür bezahlen zu müssen. Der entscheidende Unterschied zu den großen Plattformen wie Google, Amazon oder Facebook bestehe darin, dass diese sich Textanfänge, Bilder und Auszüge aus Fotos abgreifen und damit ein lukratives Umfeld für ihre Werbeerlöse schaffen. Das tut kaum ein privater Nutzer.

Die Verlage haben sich sehr stark für diese Reform gemacht. Warum?

Google und andere Plattformen greifen geistiges Eigentum von Journalisten, Autoren und Künstlern ab, das die Verlage erworben haben, um es selbst zu vermarkten. Die Konzerne erzielen damit große Umsätze, weil sie diese Inhalte zu einem attraktiven Umfeld für ihre Werbung nutzen, allerdings ohne sich selbst an den Kosten zu beteiligen. Das führt auf Dauer dazu, dass Qualitätsjournalismus aus dem Netz verschwindet, weil deren Schöpfer und ihre Verleger nicht mehr davon leben können. Es geht also um eine faire Vergütung der Leistungen.

Wie haben die Konzerne wie Google und andere denn reagiert?

Sie haben die EU-Parlamentarier mit einer beispiellosen Welle an Lobbyismus überzogen und erfolgreich die Ängste vor dem Ende des freien Internets geschürt. Und sie propagierten das Risiko eines Netzes, in dem Zensur quasi automatisiert wird. Nach Angaben des Berichterstatters des EU-Abgeordnetenhauses, Axel Voss (CDU), wurden sogar Kinder von Parlamentariern angesprochen, um sie zu beeinflussen. Das hat für viel Ärger gesorgt.

Wie groß ist denn die Gefahr, dass das freie Internet beschädigt wird?

Die Grünen-Politikerin Helga Trüpel, die das Thema seit vielen Jahren bearbeitet, hat dies sehr deutlich gemacht. Sie analysierte, dass im Internet ein Freiheitsbegriff propagiert wird, der den großen Konzernen eine schrankenlose Freiheit zubilligt, dabei aber die Verantwortung gegenüber den Journalisten, Künstlern, und Autoren und Verlagen geringer schätzt. „Es geht um Fairness der Vergütung, nicht Zensur“, sagt sie. Wenn Inhalte ordentlich lizenziert würden, wären Filter im Übrigen überflüssig. Dahin müsse die EU kommen.

Wie geht es denn jetzt konkret weiter?

Nach der Ablehnung durch das Plenum muss der Rechtsausschuss des Parlamentes erneut beraten. Was dabei herauskommt, ist offen. Allerdings darf man vermuten, dass die Upload-Filter gekippt werden müssen. Im September könnte das Parlament einen abgeänderten Vorschlag beschließen. Sollte eine Mehrheit zustimmen, können die letzten Gespräche mit den Vertretern der Mitgliedstaaten beginnen – und vielleicht bis Jahresende abgeschlossen werden. Sollte das Plenum den überarbeiteten Text komplett ablehnen, wäre die Reform vorerst gescheitert.

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