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Heizöl und Co.Am 20. Oktober endet die Antragsfrist für Härtefallhilfen

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Ein Auslieferungsfahrer hält die Zapfpistole eines Tanklasters für die Auslieferung von Heizöl in den Händen.

Das Heizöl kommt - und dann im Jahre 2022 die hohe Rechnung. 

Der Countdown läuft: Wer 2022 sehr viel Geld für das Heizen mit Öl, Kohle oder Holz bezahlt hat, kann in NRW bis zum 20. Oktober Unterstützung vom Staat beantragen.

Nicht nur Gas war im Krisenjahr 2022 besonders teuer. Auch wer mit Öl, Flüssiggas, Kohle oder Holz geheizt hat, musste tief in die Tasche greifen. Für diese Brennstoffe gibt es ebenfalls eine finanzielle Hilfe des Staates, wenn sich der Preis für den Verbraucher im Vergleich zum allgemeinen Preisniveau des Jahres 2021 mehr als verdoppelt hat. Die Erstattung kann beantragen, wer im Jahre 2022 mindestens einmal zu hohen Preisen eingekauft hat. 

Wer wird entlastet?

Nicht jeder bekommt Geld. Entlastet wird zum einen ab einer bestimmten Belastungshöhe. Auch gibt es einen Mindestbetrag von 100 Euro, wer bei der Berechnung auf einen Erstattungsbetrag von 99 Euro kommt, geht leer aus. Und der maximal erstattungsfähige Betrag bei Privathaushalten beträgt 2000 Euro. Bezogen ist die Berechnung auf Anschaffungskosten für Energie, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 gekauft wurde. Entlastet wird nur, wer die Energie selbst eingekauft hat. Mieter müssen sich an ihren Vermieter wenden und einfordern, dass der sich um die Entlastung bemüht und diese weitergibt.

Wie wird die Belastung berechnet?

Für jeden Energieträger ist ein Referenzwert festgelegt. Der liegt zum Beispiel für Heizöl bei 71 Cent pro Liter. Dabei müssen Verbraucher grundsätzlich das Doppelte des jeweiligen Referenzpreises selbst tragen. Entlastet wird also ab Preisen von 1,42 Euro. Von allem, was Verbraucher im Jahr 2022 über die Preisverdopplung hinaus gezahlt haben, übernimmt der Staat 80 Prozent. Die Verbraucherzentralen rechnen vor: Wenn ein Haushalt 3000 Liter Heizöl zum Preis von 1,60 je Liter gekauft hat, haben sich die Kosten mehr als verdoppelt im Vergleich zum Referenzwert von 0,71 Cent. Vom gezahlten Betrag für die 3000 Liter ist der doppelte Betrag auf Basis des Referenzwerts abziehen. Und davon trägt der Staat 80 Prozent. In dem Fall sind das 432 Euro. Klingt kompliziert. Aber Verbraucherzentralen als das NRW-Bauministerium bieten Rechner im Netz an, die das erledigen.

Wie hoch sind die Referenzpreise?

  1. Heizöl: 71 Cent pro Liter
  2. Flüssiggas: 57 Cent pro Liter
  3. Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm
  4. Kohle/Koks: 36 Cent pro Kilogramm
  5. Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter
  6. Holzbriketts: 28 Cent pro Kilogramm
  7. Holzhackschnitzel: 11 Cent pro Kilogramm

Wie wird die Erstattung beantragt?

Die Bundesländer haben unterschiedliche Wege gewählt, wie die Bürger an die Erstattung kommen können. In NRW muss sie über das Portal www.heizkostenhilfe.nrw, auf dem es auch Erläuterungen gibt, beantragt werden. Für den Antrag sind entweder die Bund-ID nötig oder ein Elster-Unternehmenskonto. Wer die nicht hat, kann kostenfrei ein bund.ID-Konto oder ein Elster-Unternehmenskonto erstellen. Für die Erstellung eines bund.ID-Kontos ist ein Elster-Zertifikat oder der Online-Ausweis erforderlich, so das NRW-Bauministerium. Verbraucher können sich Sie können sich auch von einer dritten Person mit bund.ID oder Elster-Unternehmenskonto vertreten lassen.

Welche Unterlagen werden gebraucht?

Für den Antrag müssen Rechnungen und Zahlungsnachweise für gekaufte Energieträger als PDF-Dokument oder Foto hochgeladen werden.

Und wer keinen Internetzugang hat?

Wer seinen Antrag papierbasiert stellen möchten, kann die nötigen Unterlagen über das Servicetelefon des Landes unter der Telefonnummer 0211 86184040 anfordern. Anfragen werden bis zum 10. Oktober angenommen. In Einzelfällen, so heißt es beim zuständigen Bauministerium, werden die Unterlagen dann nach Beratung versandt. Die Daten selbst werden nach Eingang des Antrags in das Bearbeitungssystem übertragen.