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Pensions-Sicherungs-VereinWeniger Aufwand für sichere Betriebsrente

Lesezeit 2 Minuten

Die PSV musste 2021 deutlich weniger für Betriebsrenten insolventer Unternehmen einspringen.

Köln – Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV), Köln, der Betriebsrenten insolventer Arbeitgeber übernimmt, berichtet von einer erheblichen Entlastung auf der Schadenseite. In einer virtuellen Mitgliederversammlung bezifferte Vorstandsmitglied Marko Brambach den Rückgang der Sicherungsfälle im ersten Halbjahr 2021 (Stichtag 23. Juni) mit minus 45 Prozent und den der Leistungsberechtigten mit minus 54 Prozent. Die Anzahl der Großschäden habe sich seinen Worten zufolge von 28 auf 13 vermindert.

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Bei einem deutlich geringeren Leistungsaufwand machte Brambach den Mitgliedsfirmen Hoffnung, dass der im November festzulegende Beitragssatz unter den langjährigen Durchschnitt von 2,8 Promille der Pensionsrückstellungen sinken könne. Damit ergibt sich ein anderes Bild als im abgelaufenen Jahr 2020.

Weniger Insolvenzen dank Corona-Hilfen

Im Jahr 2020 war zwar die Zahl der Insolvenzen dank staatlicher Corona-Hilfen und ausgesetzter Insolvenzantragspflicht insgesamt gesunken. Nicht so allerdings bei den 95000 PSV-Mitgliedsfirmen. Der PSV musste demnach eine Zunahme der Insolvenzen um 16 Prozent, des Schadenvolumens um 34 Prozent und der Leistungsberechtigten sogar um 168 Prozent hinnehmen.

Hilfe für Firmen

Mit der Überbrückungshilfe III werden betriebliche Fixkosten wie Mieten und Strom bezuschusst. Der maximale Förderbetrag liegt bei 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat, bei sogenannten verbundenen Unternehmen sind es bis zu 3 Millionen Euro monatlich. Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge erfolgt durch die Bundesländer. (dpa)

Es gab 39 Großschäden, verglichen mit 17 im Jahr 2019. Den Mitgliedfirmen wurden rund 1,5 Milliarden Euro an Beitrag abverlangt. Der Beitragssatz von 4,2 Promille war der höchste seit der Finanzkrise 2009. Ab dem kommenden Jahr 2022 sichert der PSV auch Arbeitgeber, die Pensionskassen betreiben.

Kürzt die Kasse ihre Leistung und kann der Arbeitgeber wegen Insolvenz das Minus nicht ausgleichen, was er eigentlich müsste, springt der PSV in die Bresche. Nach den Angaben gilt die Neuregelung für rund 20000 Arbeitgeber und 2,8 Millionen Versorgungsberechtigte. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind Pensionskassen, die dem Sicherungsfonds Protektor der Lebensversicherer angehören oder die als gemeinsame Einrichtung von Tarifvertragsparteien organisiert oder für den öffentlichen Dienst tätig sind. Für Sicherungsfälle vor 2022 übernimmt der Bund die Kosten, da der PSV dafür noch keine Beiträge kassiert hat.