Bundesgerichtshof UrteilAmazon haftet nicht für sogenannte Affiliate-Links

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Ein verschwommenes Amazonlogo steht auf einer Website

Das Partnerprogramm von Amazon funktioniert so, dass angemeldete Teilnehmer auf ihrer eigenen Internetseite Links zu Produkten im Amazon-Angebot setzen können.

Über Werbe-Links auf Partnerseiten lockt Amazon potenzielle Käufer zu seinen Produkten - was aber, wenn unter diesen Partnern schwarze Schafe sind?

Der Internet-Versandriese Amazon kann nicht für problematische Inhalte auf den Seiten von Teilnehmern seines „Partnerprogramms“ zur Verantwortung gezogen werden. Für eine Haftung lägen hier nicht die Voraussetzungen vor, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag.

Matratzenhersteller hatte versucht Amazon zu verklagen

Angemeldete Teilnehmer des Programms können auf ihrer eigenen Internetseite Links zu Produkten im Amazon-Angebot setzen. Kommt so ein Kauf zustande, bekommen sie eine Provision. Die Links werden Affiliate-Links genannt. „Affiliate“ ist Englisch und heißt Partner.

Geklagt hatte ein Matratzenhersteller, den stört, dass sich solche Links auch in gefälschten Testberichten und unseriösen Produkttipps finden. Er ist der Ansicht, dass Amazon dafür geradestehen müsste. Im konkreten Fall ging es um ein fragwürdiges Matratzen-Ranking, in dem auch die Matratze des Unternehmens auftauchte. (dpa)

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