Das Verwaltungsgericht hält das nächtliche Konsumverbot für eine „angemessene Maßnahme zur Lärmreduktion“.
Brüsseler PlatzEilantrag gegen Alkoholverbot abgelehnt

Seit dem 15. Mai gilt das Alkoholverbot auf dem Brüsseler Platz.
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Der Brüsseler Platz beschäftigt nach wie vor die Gerichte. Am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag einer Privatperson gegen das nächtliche Alkoholverbot auf dem Brüsseler Platz abgelehnt. Diese hatte gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Klage erhoben und wollte bereits während des laufenden Verfahrens auf dem Platz wieder nachts Alkohol konsumieren. Das lehnte das Gericht ab: Dem Gesundheitsschutz der Anwohner komme ein höheres Gewicht zu als dem Interesse des Antragstellers, dort nachts Alkohol zu konsumieren, so das Verwaltungsgericht.
Seit dem 15. Mai ist der Konsum von Alkohol und das Mitführen von offenen alkoholischen Getränken auf der Platzfläche des Brüsseler Platzes und in einigen Anliegerstraßen zwischen 22 und 6 Uhr verboten. Das Verwaltungsgericht urteilte am Donnerstag, dass das Alkoholverbot „voraussichtlich eine geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahme zur Lärmreduktion“ sei, da es voraussichtlich dazu führe, dass der Brüsseler Platz als „Party-Treffpunkt“ weniger attraktiv werde.
Weitere Verfahren rund um den Lärmstreit am Brüsseler Platz warten derzeit noch auf eine Entscheidung: Gastronomen haben ebenfalls gegen das Alkoholverbot hinsichtlich Außengastronomie genutzten Flächen geklagt. Ein weiterer Gastronom hatte gegen die früheren Schließzeiten für die Außengastro auf dem Platz geklagt und war vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Gegen den Beschluss wurde nun Beschwerde beim OVG Münster erhoben.