„Kommunikationslärm“ kleiner Gruppen bleibt eine Hauptquelle des Lärms am Brüsseler Platz.
Brüsseler PlatzLärmgutachten: Alkoholverbot senkt Lautstärke nicht ausreichend

Der Ordnungsdienst der Stadt zeigt regelmäßig Präsenz am Brüsseler Platz.
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Die Stadt hat die Ergebnisse erneuter Lärmmessungen am Brüsseler Platz veröffentlicht. Die Messungen des Unternehmens ADU Cologne fanden im Mai und im Juli dieses Jahres statt - die nächtliche Lautstärke war zuvor offiziell im Dezember gemessen worden. Nicht aussagekräftig genug, befand die Stadt. Das Ziel des Lärmgutachtens: Zu prüfen, ob das von der Stadt nächtliche Alkoholverbot ab 22 Uhr den Lärm ausreichend reduzieren kann und die Grenzwerte von 60 dB(A) eingehalten werden. Diese Grenze hatte das Oberverwaltungsgericht Münster der Stadt in einem Urteil von 2023 auferlegt, um die Anwohnenden vor dem gesundheitsschädlichen, nächtlichem Lärm zu schützen.
Das Ergebnis des Lärmgutachtens zeigt, dass der Grenzwert auch nach 22 Uhr mehrfach deutlich überschritten wurde, besonders an warmen Wochenenden mit vielen Besuchern. Von bis zu 450 Menschen in der Spitze ist im Gutachten die Rede. Das nächtliche Alkoholkonsumverbot habe also laut Stadt eine messbare, aber unzureichende Wirkung. Wie berichtet, gilt es seit Donnerstag zum Schutz der Anwohnenden bereits ab 21 Uhr.
„Kommunikationslärm“ kleiner Gruppen verantwortlich
Nach dem Schließen der Außengastronomie um 22 Uhr sei die Besucherzahl zwar erheblich gesunken, aber der „Kommunikationslärm“ kleiner Gruppen, vor allem vor der Gaststätte „Rosa“ und dem ansässigen Kiosk, blieb: Gespräche, Rufen, Aufräumarbeiten und Flaschenklirren waren laut Gutachten für Messwerte bis 70 dB(A) verantwortlich. „Auch dieses Gutachten zeigt, dass wir immer wieder von einzelnen Menschenansammlungen reden, und dass die Gastronomie sehr eindeutig nicht als alleiniger Verursacher des Lärms auszumachen ist“, sagt Maike Block, Geschäftsführerin der Interessengemeinschaft Gastro.
Mittlerweile haben die Wirte gegen die frühe Schließung der Außengastro geklagt. Nach einem Urteil des OVG Münster vom September darf die Außengastronomie am Brüsseler Platz nun wieder bis 23.30 Uhr öffnen. Die Stadt kündigte an, mit dem jetzt neu erstellten Lärmgutachtens die Aufhebung der Entscheidung des OVGs anzustreben. „Bisher hat sich die Stadt noch nicht an uns oder die ansässigen Gastronomen gewandt“, so Maike Block von der IG Gastro. „Wir wissen zum jetzigen Zeitpunkt nicht, wie es dort weitergehen soll.“
