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Drogenkrieg in KölnLandgericht verhängt lange Haftstrafen – Aufregung um Koffer

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Ein herrenloser Koffer im Foyer (ganz links im Bild neben dem Regenschirm) ist der Grund für die Räumung des Gerichtes.

Ein herrenloser Koffer im Foyer (ganz links im Bild neben dem Regenschirm) ist der Grund für die Räumung des Gerichtes.

Nach dem spektakulären Raub von 350 Kilogramm Marihuana im Sommer 2024 hat das Kölner Landgericht die ersten drei Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Unter ihnen auch der „Verräter“.

Es war der erste Prozess zum Tatkomplex Kölner Drogenkrieg, der Anfang April gegen drei junge Männer (22, 22 und 25) gestartet war. Am Montag wurden die Männer nun jeweils wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handels mit und Besitz von Cannabis sowie jeweils noch weiteren Straftaten zu langjährigen Haftstrafen zwischen sechs und siebeneinhalb Jahren verurteilt. „Wir sind davon überzeugt, dass alle Angeklagten Mitglieder in der Gruppierung waren“, sagte der Vorsitzende Michael Greve eingangs der Urteilsbegründung, die aufgrund eines am Morgen im Foyer des Justizzentrums gefundenen herrenlosen Koffers — der zur Räumung des Sitzungstraktes im Strafbereich des Justizzentrums führte — nur mit knapp fünfstündiger Verspätung gesprochen werden konnte. Erst als der Besitzer des Koffers sich am frühen Nachmittag meldete und mitteilte, er habe seinen Koffer am Morgen im Foyer vergessen, konnte der Sitzungsbetrieb im Gericht ordnungsgemäß stattfinden. Bis zur Fortsetzung hatte es einen größeren Polizeieinsatz gegeben. Der Bereich rund um den verdächtigen Koffer wurde abgesperrt.

Zusammenhang mit großem Marihuana-Raub

Laut dem Urteil der 23. Großen Strafkammer waren alle drei Angeklagte Mitglieder jener Kalker Drogenhändlerbande, der im Sommer 2024 350 Kilogramm Marihuana im Wert von rund 1,2 Millionen Euro aus einer Lagerhalle in Hürth geraubt worden waren. Der Raub gilt als Auslöser der darauffolgenden Gewaltspirale, bei der es zu zwei Geiselnahmen — bei denen die Opfer jeweils brutal misshandelt wurden — gekommen war. Zudem war es in Köln und anderen Städten zu mehreren Sprengstoffexplosionen und Schüssen auf Gebäude gekommen. Besonders brisant an dem nun zu Ende gegangenen Prozess: Auf der Anklagebank saß nach Überzeugung des Gerichts auch jener Mann, der den Räubern den entscheidenden Hinweis auf die große Menge Marihuana in der Hürther Halle gegeben hatte. Neben Beihilfe zum bandenmäßigen Besitz von und Handel mit Cannabis wurde der „Verräter“ auch wegen Beihilfe zum besonders schweren Raub, bewaffnetem Handel mit Cannabis, gefährlicher Körperverletzung sowie Freiheitsberaubung verurteilt. Das Gericht hielt dem Mann jedoch zu Gute, dass der Überfall „innerhalb des kriminellen Milieus“ stattgefunden habe. „Das ist was anderes, als wenn unbescholtene Bürger überfallen werden“, zeigte sich Richter Greve überzeugt.

Schwere Vorwürfe gegen den zweiten Angeklagten

Der zweite 22 Jahre alte Angeklagte wurde neben Beihilfe zum bandenmäßigen Cannabisbesitz und -handel auch wegen verbotenen Führens einer Schusswaffe verurteilt. Er muss nach der Gerichtsentscheidung nun für sechs Jahre ins Gefängnis. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der Mann bei der Entladung und bewaffneten Bewachung der insgesamt rund 700 Kilogramm Marihuana in der Hürther Lagerhalle beteiligt war. Zugute hielt ihm das Gericht, dass er bei dem Überfall Opfer der Räuber wurde, die ihm unter anderem den Lauf einer Maschinenpistole in den Mund gesteckt hatten. zudem war der Mann wenige Tage später auf Befehl des Chefs der Drogenbande von eigens in den Niederlanden engagierten Schergen misshandelt worden. Durch die Folterungen soll der Drogenboss Informationen über den Verbleib des Marihuanas erpressen wollen.

Höchste Strafe für den ältesten Angeklagten

Der 25-Jährige wurde indes allein wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Cannabisbesitz und -handel verurteilt. Mit siebeneinhalb Jahren Haft bekam er dennoch aufgrund massiver strafrechtlicher Vorbelastungen die höchste Strafe. Laut dem Urteil war der 25-Jährige auch am tiefsten in die Struktur der Drogenhändlerbande eingebunden. Zudem war er bereits massiv und einschlägig vorbestraft und hatte seine Taten unter laufender Bewährung begangen. Zudem stand der Mann damals unter der Aufsicht eines Bewährungshelfers.