Erzbistum KölnVersuchte Zugriffe auf Pornoseiten nicht strafwürdig

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Symbolbild

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Nach den massenhaften Zugriffsversuchen auf Porno-Seiten von Dienstrechnern des Erzbistums Köln hat die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren aufgenommen.

Die Vorprüfung habe keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Inhalte ergeben, bestätigte die Staatsanwaltschaft Köln am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Zuerst hatte der WDR berichtet.

Im August war bekanntgeworden, dass bei einer Routineüberprüfung der IT-Sicherheit des Erzbistums im Juli 2022 herausgekommen war, dass der Schutzfilter mehr als 1000 Zugriffsversuche auf risikobehaftete Seiten (Gewalt, Pornografie oder Drogen) verhindert hatte. Solche Aktivitäten sind weder nach staatlichem noch nach kirchlichem Recht strafbar, in einer Dienstvereinbarung des Erzbistums aber untersagt.

Pornografie gilt nach katholischer Sexualmoral als Sünde. Weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass bei den Zugriffsversuchen auch nach strafrechtlich relevanten Inhalten wie Bildern oder Videos von Minderjährigen gesucht wurde, hatte die Staatsanwaltschaft eine Liste mit den geblockten Inhalten untersucht.

Die bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelte Ansprechstelle für Cybercrime in NRW ermittelt nach eigenen Angaben aber weiter gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Erzbistums. Er steht unter dem Verdacht, Kinderpornografie besessen und beschafft zu haben. Sein Fall war aber schon vor Bekanntwerden der Zugriffs-Liste im Erzbistum bekannt. (kna)

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