Erzbistum Köln
Das Landgericht Köln hat die Schadenersatzklage einer Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum abgelehnt. Das Urteil ist verstörend, birgt aber auch eine wichtige Lehre für Betroffenenanwälte. Und auch für das Erzbistum sollte die Sache jetzt nicht erledigt sein.
Kein Schadenersatz für die Missbrauchsbetroffene Melanie F.: Nach Auffassung des Gerichts haftet das Erzbistum Köln nicht für Taten, die ihr Pflegevater an ihr begangen hatte - auch wenn dieser katholischer Priester war. Die Rundschau hat Kirchenrechtler Thomas Schüller um eine Bewertung gebeten.