Köln – Die Kölner Verkehrs-Betriebe übernehmen die Mehrheit am Hürther Busunternehmen Schilling Omnibus Verkehr GmbH (SOV). Seit Ende 2005 hält die KVB bereits 49 Prozent an Schilling. Wie die Rundschau erfuhr, wurde der Anteil jetzt auf 51 Prozent aufgestockt. Die entsprechenden Beschlüsse sind gefasst, der Vorgang liegt derzeit noch bei der Bezirksregierung. Das Bundeskartellamt hat bereits grünes Licht gegeben
Hintergrund der Übernahme ist nach Angaben von KVB-Sprecher Stephan Anemüller der Wunsch, die von der Stadt Köln festgelegten Qualitätsvorstellungen der KVB auch bei Schilling leichter durchsetzen zu können. Wenn es etwa um die Frage gehe, ob die Fahrer Dienstkleidung tragen sollen (was bei Schilling bislang nicht der Fall ist), könne die KVB dies nun als Mehrheitsgesellschafter verlangen. Auch andere Themen wie die Umweltstandards und Barrierefreiheit der Busse ließen sich dann besser umsetzen.
Die KVB lässt ein Viertel ihres Linienbusverkehrs von der SOV abwickeln, die dafür zirka 85 Busse und täglich rund 110 Fahrer im Einsatz hat. Die SOV fährt auf allen Linien, ist aber vor allem im Kölner Süden aktiv, etwa auf den Linien 132 und 133. Die KVB hat dadurch Kostenvorteile in Millionenhöhe, da die Schilling-Busfahrer weniger verdienen als ihre nach dem Verdi-Tarifvertrag TV-N bezahlten KVB-Kollegen.
Schilling bezahlt seine Mitarbeiter nach dem niedrigeren Tarif des privaten Omnibusgewerbes in Nordrhein-Westfalen (NWO). Demnach erhalten die Busfahrer zwischen 11,60 und 11,88 Euro pro Stunde plus einem Zuschlag von 35 Cent pro Stunde im Liniendienst. Bei der KVB werden hingegen nach Tarif TV-N zwischen 12,34 und 15,91 Euro pro Stunde gezahlt.
Die KVB beschäftigt 570 Fahrer in Voll- oder Teilzeit, von denen täglich im Schnitt 350 im Liniendienst tätig sind. Es sei nicht geplant, die Zahl der KVB-eigenen Fahrer zu reduzieren und mehr Fahrten von Schilling durchführen zu lassen, betonte Anemüller.
Offen ist bisher die Frage, inwieweit die Mehrheitsbeteiligung der KVB Auswirkungen auf die Bezahlung der Schilling-Busfahrer hat. Laut Anemüller ergibt sich aus der Übernahme keine Verpflichtung zu höheren Löhnen.
Doch das sieht man bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi anders. Peter Büddicker, Leiter des Fachbereichs Verkehr bei Verdi NRW, sagte der Rundschau: „Wir sind der Ansicht, dass bei jeder Liniengenehmigung im öffentlichen Nahverkehr, die nach dem 1. Februar 2013 erteilt wird, das Tariftreuegesetz vorschreibt, den Fahrern ein repräsentatives Entgelt zu zahlen. Das heißt, es müssen Stundenlöhne gemäß der Entgelttabelle nach TV-N gezahlt werden.“ Diese Rechtsauffassung habe ein im Auftrag von Verdi erstelltes Gutachten bestätigt.
Da eine Liniengenehmigung in der Regel alle zehn Jahre erneuert werden müsse, trete langfristig der gewünschte Effekt ein, „dass Busfahrer privater Tochterfirmen den gleichen Lohn erhalten wie ihre Kollegen bei kommunalen Verkehrsunternehmen“, hofft Büddicker.