Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

„Erheblicher finanzieller Schaden“Rechnungsprüfer kritisieren Stadt Köln wegen Kaufhof-Anmietung

4 min
Die ehemalige Hauptverwaltung von Kaufhof in der Nähe des Kölner Neumarkts.

Die ehemalige Hauptverwaltung von Kaufhof in der Nähe des Kölner Neumarkts.

Die Kölner Stadtverwaltung hat 2022 die ehemalige Kaufhof-Zentrale angemietet. Laut Rechnungsprüfungsamt kam es dabei zu erheblichen Fehlern und Versäumnissen.

Bei der Anmietung der früheren Hauptverwaltung von Kaufhof an der Leonhard-Tietz-Straße in der Kölner Innenstadt hat die Kölner Stadtverwaltung gegen Vorschriften verstoßen und Verzögerungen verursacht, die zu „einem erheblichen finanziellen Nachteil für die Stadt Köln geführt“ haben. Zu diesem Schluss kommt das städtische Rechnungsprüfungsamt (RPA) in einem nicht-öffentlichen Prüfbericht, der der Rundschau vorliegt. In dem 29-seitigen Papier wird deutliche Kritik am Vorgehen der Verwaltung geäußert. Knapp drei Wochen vor der Kommunalwahl gerät damit der Baudezernent und CDU-Oberbürgermeisterkandidat Markus Greitemann, der die Verträge persönlich unterzeichnet hat, unter Druck. Auf Drängen von SPD, Grünen, Linken und Volt hatte Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker die Rechnungsprüfer beauftragt, die Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Projekts zu prüfen.

In dem Gebäude mit rund 45.000 Quadratmeter Bürofläche will die Stadt verschiedene Ämter und Dienststellen unterbringen. Dafür sollen anderswo hochpreisige Mietverhältnisse aufgelöst werden. Wie berichtet, hatte der Stadtrat die Anmietung am 3. Februar 2022 beschlossen. Die Stadt mietete das Objekt am 23. Juni 2022 von der Agrippa Quartier GmbH & Co. KG, einer geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft, hinter der die Versicherung Swiss Life steht. Nach erfolgtem Umbau sollte der Einzug der Ämter zwischen Januar 2024 und Dezember 2025 erfolgen. Doch daraus wurde nichts, nachdem die Stadt Köln mehrfach ihre Pläne geändert hatte.

Das hat nach Ansicht der unabhängigen Prüfer zu unnötigen Verzögerungen und Mehrkosten geführt. Sie werfen der Verwaltung „unzureichende Bedarfsplanung vor der Anmietung des Objektes“ vor. „Das damit verbundene Risiko einer Fehlplanung ist eingetreten.“ Dadurch sei der Stadt „ein finanzieller Nachteil von rund 4,2 Millionen Euro für vertragsbedingte Ausgleichszahlungen“ entstanden. Diese könnten, „bis zur abschließenden Übergabe (spätestens 30. Juni 2028) auf rund 15,3 Millionen Euro ansteigen“. Dabei geht es vor allem um Mietausfälle. Im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Mietzahlungen mit dem Einzug der ersten Dienststelle beginnen. Wegen der langen Verzögerung pocht die Vermieterin auf eine Kompensation.

Zudem habe die Verwaltung 1,5 Millionen Euro für Planungen hinausgeworfen, von denen sie später Abstand genommen habe, so das RPA.

Kölner Stadtrat hätte entscheiden müssen, sagen die Rechnungsprüfer

Schwer wiegt auch der Vorwurf, die Verwaltung habe mit zwei Nachträgen zum Mietvertrag gegen die Zuständigkeitsordnung der Stadt verstoßen. Darin ist geregelt, dass die Verwaltung Vertragsabschlüsse, die bestimmte Wertgrenzen überschreiten, dem Stadtrat (1,5 Millionen Euro) oder seinen zuständigen Gremien (300.000 Euro) zur Entscheidung vorlegen muss. Das sei nicht geschehen.

Am 3. Juli 2023 sei ein erster Nachtrag unterzeichnet worden, mit dem die Stadt neue Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 4,2 Millionen Euro eingegangen sei. Die Verwaltung habe die Politik nicht darüber entscheiden lassen, obwohl dies zwingend erforderlich gewesen wäre. Die Begründung, die Kosten seien durch ein mit der Vermieterin vereinbartes Ausbaubudget von 27 Millionen Euro gedeckt, sei „nicht nachvollziehbar“ betont das RPA.

Einen zweiten Nachtrag habe die Verwaltung am 4. April 2025 unterzeichnet, „obwohl der Rat am Tag zuvor seine Zustimmung in dieser Angelegenheit nicht erteilt hatte“, so die Prüfer. Damit habe sie den Mietvertrag noch vor Einzug und „ohne Kenntnis darüber, ob das Gebäude nach 2045 benötigt wird“ um fünf Jahre bis 31. Dezember 2050 verlängert, was „Bedenken bezüglich der Vorgehensweise der Verwaltung“ aufwerfe, so das RPA. Auch dieser Nachtrag habe der Zustimmung des Rates bedurft. Die Prüfung möglicher Konsequenzen obliege der Verwaltung. Damit könne ein mögliches Disziplinarverfahren gemeint sein, hieß es im Rathaus. Eventuell handele es sich hier sogar um strafrechtlich relevante Dinge.

Kölns Baudezernent Greitemann weist Vorwürfe zurück

Markus Greitemann wies die Vorwürfe entschieden zurück. Der Rundschau sagte er: „Der RPA-Bericht zeigt eindeutig: Die Grundsatzentscheidung zur Anmietung war richtig. Schon 2022 hatte das RPA keine Bedenken gegen den Abschluss des Mietvertrags, weil klar war: Wir geben teure, veraltete Liegenschaften auf und führen die Verwaltung an modernen Standorten zusammen.“ Das RPA habe bestätigt, „dass die späteren Probleme erst durch zahlreiche Änderungswünsche anderer Dezernenten und des Lenkungskreises strategisches Büroflächenmanagement entstanden sind. Diese Umplanungen haben erhebliche Verzögerungen und Kostensteigerungen verursacht – genau das kritisiert das Rechnungsprüfungsamt zu Recht.“

Zur Zuständigkeitsordnung gebe es unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Verwaltung und Rechnungsprüfungsamt, so Greitemann. „Deshalb erklärt das RPA ja auch, ein Rechtsgutachten in Auftrag geben zu wollen, um diese Unstimmigkeiten zu klären. Ich bin überzeugt, dass die Rechtsauffassung der Verwaltung richtig ist.“

CDU-Fraktionschef Bernd Petelkau betonte: „Den Bericht des Rechnungsprüfungsamts haben wir sehr ernsthaft zur Kenntnis genommen. Der Bericht bestätigt, dass die Anmietung der ehemaligen Kaufhof-Zentrale in der Leonhard-Tietz-Straße wirtschaftlich sinnvoll und zukunftsorientiert ist. Es ist gut, dass die unterschiedlichen Auffassungen zwischen Verwaltung und RPA in der Zuständigkeitsordnung zeitnah geklärt werden.“