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Landgericht KölnBrutale Folterung wegen verlorenem Handy – fünf Jahre Haft

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Blick auf das Landgericht Köln.

Die vier Täter der brutalen Misshandlungen sind alle inzwischen verurteilt.

Das Opfer wurde tagelang in einer Wohnung in Kalk misshandelt. Unter anderem hatten der Angeklagte und ein weiterer Mittäter versucht, dem Opfer mit einer Zange Zehen abzuschneiden.

Zu fünf Jahren und neun Monaten Haft hat am Montag das Landgericht einen 32-Jährigen wegen einer im März 2021 gemeinsam mit weiteren Mittätern begangenen Folterorgie verurteilt. Der Albaner hatte zusammen mit drei Landsleuten einen 33-jährigen Landsmann in der Steprathstraße in Kalk in eine Wohnung gelockt und ihn dort über mehrere Tage auf brutale Weise gequält.

Der Grund: Das Opfer, das als Straßendealer für einen der Täter gearbeitet hatte, hatte ein Handy verloren, auf dem sich zahlreiche Kontakte von Kokainkäufern und -verkäufern befunden haben sollen. Die Täter gingen jedoch davon aus, dass er das Telefon entweder an die Konkurrenz verkauft oder der Polizei übergeben hatte. Erst nach mehreren Tagen konnte sich das Opfer in einem unbeobachteten Moment auf den Balkon der Wohnung flüchten und um Hilfe rufen. Anschließend wurde es von Polizeibeamten und Rettungskräften befreit und in ein Krankenhaus gebracht, wo es mehrere Wochen stationär behandelt werden musste.

„Das Geschehen in der Steprathstraße liegt so außerhalb jeder gesellschaftlichen Norm, dass einem dafür fast die Worte fehlen“, sagte der Vorsitzende Alexander Linke eingangs der Urteilsbegründung. An den Angeklagten gerichtet sagte Linke weiter: „Sie haben gemeinsam mit den bereits abgeurteilten Mittätern aus absolut nichtigem Anlass mit erschreckender Gewalttätigkeit ein Leben zerstört.“ Linke verwies hierbei auf die massiven Tatfolgen, die das Opfer erlitten hatte und an denen der 33-Jährige bis heute schwer zu leiden hat.

Täter versuchten, Zehen des Opfers abzuschneiden

Unter anderem hatten der Angeklagte und ein weiterer Mittäter versucht, dem Opfer mit einer Zange Zehen abzuschneiden. Zudem hatte der Angeklagte das Opfer mit Faustschlägen und Tritten traktiert und einen Teller auf dessen Kopf zerschlagen. Weiter habe der Angeklagte dem Mann mit Nylonfäden weitere Zehen so fest abgebunden, dass es zu einer „subtotalen Amputation“ gekommen sei – also einer fast vollständigen Abtrennung der Zehen, die aber weiterhin über Gewebe mit dem Körper verbunden geblieben waren. Zudem war dem 33-Jährigen eine heiße Metallstange wiederholt auf die Hüfte gedrückt worden, was zu Verbrennungen geführt habe. Weiter waren dem Opfer auch glühende Zigaretten auf dem Oberkörper und im Gesicht ausgedrückt worden.

Der Angeklagte hatte die Anklagevorwürfe eingeräumt und bereut. „Das haben wir Ihnen auch abgenommen“, sagte der Vorsitzende. Mit dem nun ergangenen Urteil sind alle an der Folterung des 33-Jährigen beteiligten Männer abgeurteilt. Bereits 2022 waren der Haupttäter und ein Mittäter vom Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Nötigung schuldig gesprochen worden. Sie waren zu fünf Jahren und drei Monaten beziehungsweise vier Jahren Haft verurteilt worden. Ein dritter Täter war 2024 wegen Beihilfe zum Drogenhandel und Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.