Fall WeyerstraßeSchläger aus der Kölner Türsteher-Szene stand bereits vor Gericht

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Kriminalhauptkommissar Dirk Bachem.

Kriminalhauptkommissar Dirk Bachem suchte den Schläger mit Plakaten.

Nach der Festnahme eines 34-Jährigen aus der Türsteher-Szene sind neue Details über den mutmaßlichen Schläger bekannt geworden.

Der 34-Jährige ist bereits wegen eines Körperverletzungsdeliktes verurteilt worden. Dies teilte die Staatsanwaltschaft mit. Näheres zu der Verurteilung wurde nicht bekannt. Die Polizei sprach nur davon, dass er der Behörde bekannt sei. „Dem Festgenommenen wird  versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung und schwere Körperverletzung vorgeworfen“, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Der Beschuldigte sitze in Untersuchungshaft.   Er schweige zu den Vorwürfen.

Der Tatverdächtige soll am frühen Morgen des 25. Februar 2023 an der Weyerstraße einen 32-Jährigen durch Schläge und Tritte gegen den Kopf lebensgefährlich verletzt haben. Die Polizei hatte nach früheren Angaben zunächst wegen Körperverletzung ermittelt und die Tat nach Zeugenvernehmungen als versuchtes Tötungsdelikt eingestuft. Das Opfer wird vermutlich dauerhafte Schäden davontragen, sagte Kriminalhauptkommissar Dirk Bachem. Der 32-Jährige sei nach der Attacke auf die Intensivstation gekommen und liege dort noch immer.

Plakataktion war erfolgreich

Eine Plakat-Aktion hat der Kölner Polizei knapp drei Monate nach einem versuchten Tötungsdelikt zur Festnahme eines Tatverdächtigen verholfen. Die rund um den Tatort vor wenigen Tagen aufgehängten Fahndungsplakate hätten zu einem Hinweis aus der Bevölkerung geführt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Sonntag mit. Die Spur habe zu einem 34-jährigen Deutschen geführt. Ermittler nahmen den Tatverdächtigen am späten Freitagabend an seinem Wohnort in Holweide fest. „Wir waren dort mit starken Kräften im Einsatz. Auch Diensthunde waren dabei“, sagte ein Polizeisprecher.

Der Beschuldigte soll als Türsteher gearbeitet haben. Das Opfer arbeitete vor dem Angriff mit fatalen Folgen als Security. Es wird untersucht, ob sich beide kannten und es eine Vorgeschichte der Auseinandersetzung gibt. Der Tippgeber in dem Fall ist laut Staatsanwaltschaft noch nicht als Zeuge befragt worden.

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