Köln prüft, wie mit der vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften AfD umgegangen werden soll, insbesondere bei Raumvermietungen.
Vermietung von RäumlichkeitenStadt Köln prüft Behandlung der AfD

Ein Redner wirft einen Schatten auf die Bühnenrückwand mit AfD-Schriftzug auf einer Veranstaltung.(Archivbild)
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Wie soll man mit einer Partei umgehen, die vom Verfassungsschutz bundesweit als gesichert rechtsextremistisch eingeordnet wird, die aber im Rat der Stadt sitzt? Im Hauptausschuss des Rates forderten CDU, Grüne und SPD von der Stadtverwaltung, die Vermietung eines Raumes im Berufskolleg Buchforst an die AfD rückgängig zu machen.
Am 17. Mai soll dort ein Parteitag stattfinden. Da dort jedoch ausgerechnet die Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahl aufgestellt werden sollen, sieht die Stadtspitze keine Möglichkeit, die Veranstaltung abzusagen. Die „Omas gegen Rechts“ haben gegen die Veranstaltung bereits eine Demonstration angemeldet, die sie gemeinsam mit dem Bündnis „Mülheim gegen Rechts“ veranstalten wollen.
Manfred Richter (Grüne) und Christian Joisten (SPD) wiesen darauf hin, dass es für die Vermietung von Räumen an Parteien klare Richtlinien des Rates gebe. Darin sei unter anderem eine Vergabe ausgeschlossen, wenn extremistische Äußerungen zu befürchten seien. Die betroffenen Schulen würden hier eine klare Erwartungshaltung haben, so Joisten.
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Bernd Petelkau (CDU) forderte neben Einschränkungen bei der Raumvergabe an die AfD auch die Prüfung von Konsequenzen für Mitglieder die Partei, die bei der Stadtverwaltung oder bei städtischen Unternehmen arbeiten.
„Noch ist die Partei nicht verboten“, betonte Oberbürgermeisterin Henriette Reker dazu. Sie gehe davon aus, dass das Präsidium des Deutschen Städtetages in der kommenden Woche bei einer Tagung in Hannover über das Thema beraten werde.
Stadtkämmerin Dörte Diemert wiederum betonte, dass die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch zunächst nur konkrete Auswirkungen auf die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz habe. „Die Sach- und Rechtslage ist äußerst komplex“, erklärte sie im Hauptausschuss: „Für die Tätigkeit der Verwaltung hat die Kategorisierung zunächst keine unmittelbare Auswirkung.“ Man sei auch in der jetzigen Lage dazu verpflichtet, alle Parteien, die nicht verboten sind, gleichzubehandeln.
„Die Einstufung der AfD muss von uns jetzt erst einmal ganz genau angeschaut werden“, erläuterte Stadtdirektorin Andrea Blome. Kurzfristig könne man keine weitere Bewertung vornehmen, weil man auch keine rechtlichen Risiken eingehen wolle.